Hallo,
Sie können per Rechnung des Autors oder per Gutschrift durch Sie an den Autor abrechnen.
In der Rechnung sind keine großen Besonderheiten zu beachten, lediglich ist wichtig, dass der Name und die Anschrift des Autors, die Art der Leistung und die Höhe der Vergütung genannt werden.
Angaben über Umsatzsteuer entfallen, es sei denn der Autor besteht von sich aus darauf, dann weiß er, dass er umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt. Dann sind aber wesentlich mehr Voraussetzungen zu beachten.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.