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Betriebsausgaben


Gastautoren bezahlen - Rechnung die einzigste Möglichkeit?

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 1

Hallo zusammen,
ich betreibe mehrere Blogs im Internet und habe dort ab und an Gastautoren, die zum Beispiel für 3 Beiträge 100 € erhalten. Wie sieht es mit der Bezahlung aus? Kann der Gastautor mir eine Rechnung ausstellen (was ist dazu für ihn als Privatperson nötig?)? Welche anderen Möglichkeiten der Bezahlung gäbe es für mich?

Beste Grüße und danke für die Hilfe!

Frank
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Sie können per Rechnung des Autors oder per Gutschrift durch Sie an den Autor abrechnen.

In der Rechnung sind keine großen Besonderheiten zu beachten, lediglich ist wichtig, dass der Name und die Anschrift des Autors, die Art der Leistung und die Höhe der Vergütung genannt werden.

Angaben über Umsatzsteuer entfallen, es sei denn der Autor besteht von sich aus darauf, dann weiß er, dass er umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt. Dann sind aber wesentlich mehr Voraussetzungen zu beachten.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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