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Betriebsausgaben


Bewirtung von Musikern/Helfern in eigener Gaststätte

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 1

Hallo,
hoffe hier auf Hilfe: betreibe eine Gaststätte in der oft Musiker auftreten. Diese spielen gegen Hut und Bewirtung. Wie buche ich nun diese Bewirtung. Waren und Leistung kommen ja von mir. Desgleichen auch, wenn Bekannte mir mal für Bewirtung etwas helfen. Ist kein Eigenverbrauch, auch keine Entnahme für betriebsfremde Zwecke. Wenn ich als Bewirtungskosten buche, welches Gegenkonto kann ich nehmen?
Ähnlich bei Schwund, Bruch, Gratisgaben.
mit bestem dank und Gruß
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

theoretisch brauchen Sie gar nichts zu buchen.
Die Kosten sind ja schon im Wareneinkauf enthalten und werden so als Betriebsausgaben erfasst.

Lediglich bei einer möglichen Nachkalkulation durch das Finanzamt, z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung, sollten diese Daten berücksichtigt werden, da diese Ware ja nicht in den Verkauf gelangt ist.

Wenn Sie unbedingt etwas buchen wollen, dann eine Umbuchung von Wareneinkauf auf Sonstige Personalkosten (Bekannte als Bewirtungshilfen) oder Repräsentationskosten (Musiker).
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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