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Betriebsausgaben


Korrekte Buchung von Reisekosten in einer UG

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Jan 2010
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Hallo NG,

ich habe mit einem Partner eine UG. Seit September sind wir aktiv, bisher lief das Buchen ohne Probleme. Nun bin ich beim Jahresabschluss und es stellt sich die Frage, wie Reisekosten gebucht werden? Im vorliegenden Fall bin ich mit meinem Privat-PKW zu einer Messe gefahren. D.h. es fällt die Fahrt zur Messe (100km x 0,3 EUR= 30 EUR) und der Messeeintritt an (15 EUR).
Die Fahrtkosten laufen bei SKR 3 auf 4673, der Eintritt unter 4945 (Fortbildungskosten). Da ich den Eintritt mit meiner privaten EC-Karte gezahlt habe, stellt sich für mich die Frage, ob ich die Koste an Privateinlage buche oder ob ich mir den Betrag wieder überweise (und somit Kapital aus der UG abziehe). Wie sieht der Buchungssatz im Fall der Überweisung an mich aus?

Vielen Dank!
Moderator
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Hallo,

das Gegenkonto ist wie bei jeder anderen Überweisung das Bankkonto.

Ist der Aufwand noch im alten Jahr zu erfassen und erfolgt die Zahlung erst im neuen Jahr, dann ist der Aufwand im alten Jahr gegen Konto 1700 "Sonstige Verbindlichkeiten" zu buchen und im neuen Jahr lautet die Buchung 1700 an 1200 (Bankkonto).
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Beiträge: 3

Vielen Dank für die Antwort. Können Sie mir noch sagen, warum die Variante mit der Eigenkapitalerhöhung nicht funktioniert?
Mitglied
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Beiträge: 3

Und eine weitere Frage: reicht das Konto "sonstige Verbindlichkeiten" oder muss ich detaillierte Verbindlichkeitskonten einrichten (z.B. nach den jeweiligen Empfängern (Unternehmer) aufgeteilt?

Vielen Dank!
Moderator
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Hallo,

wenn Sie auf die Estattung Ihrer Reisekosten verzichten, können Sie auch gegen Gesellschafterdarlehn oder Kapitalrücklage buchen.

Bei Buchung gegen Verbindlichkeiten ist eine Spezifizierung nicht erforderlich.

In jedem Falle ist zu empfehlen, dass der Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellt wird, da bei einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) viele weitere Formvorschriften aus dem Handelsgesetzbuch und dem GmbH-Gesetz zu beachten sind.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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« Zuletzt durch Steuerberater Kexel am Sat Jan 09, 2010 2:51 pm bearbeitet. »

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