| Autor |
Beitrag |
|
|
#1 Thu Jan 07, 2010 12:13 am
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 3
|
Hallo NG, ich habe mit einem Partner eine UG. Seit September sind wir aktiv, bisher lief das Buchen ohne Probleme. Nun bin ich beim Jahresabschluss und es stellt sich die Frage, wie Reisekosten gebucht werden? Im vorliegenden Fall bin ich mit meinem Privat-PKW zu einer Messe gefahren. D.h. es fällt die Fahrt zur Messe (100km x 0,3 EUR= 30 EUR) und der Messeeintritt an (15 EUR). Die Fahrtkosten laufen bei SKR 3 auf 4673, der Eintritt unter 4945 (Fortbildungskosten). Da ich den Eintritt mit meiner privaten EC-Karte gezahlt habe, stellt sich für mich die Frage, ob ich die Koste an Privateinlage buche oder ob ich mir den Betrag wieder überweise (und somit Kapital aus der UG abziehe). Wie sieht der Buchungssatz im Fall der Überweisung an mich aus? Vielen Dank!
|
|
|
#2 Fri Jan 08, 2010 8:38 pm
|
|
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
|
Hallo, das Gegenkonto ist wie bei jeder anderen Überweisung das Bankkonto. Ist der Aufwand noch im alten Jahr zu erfassen und erfolgt die Zahlung erst im neuen Jahr, dann ist der Aufwand im alten Jahr gegen Konto 1700 "Sonstige Verbindlichkeiten" zu buchen und im neuen Jahr lautet die Buchung 1700 an 1200 (Bankkonto). _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
|
|
|
#3 Fri Jan 08, 2010 10:40 pm
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 3
|
Vielen Dank für die Antwort. Können Sie mir noch sagen, warum die Variante mit der Eigenkapitalerhöhung nicht funktioniert?
|
|
|
#4 Sat Jan 09, 2010 8:56 am
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 3
|
Und eine weitere Frage: reicht das Konto "sonstige Verbindlichkeiten" oder muss ich detaillierte Verbindlichkeitskonten einrichten (z.B. nach den jeweiligen Empfängern (Unternehmer) aufgeteilt? Vielen Dank!
|
|
|
#5 Sat Jan 09, 2010 2:50 pm
|
|
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
|
Hallo, wenn Sie auf die Estattung Ihrer Reisekosten verzichten, können Sie auch gegen Gesellschafterdarlehn oder Kapitalrücklage buchen. Bei Buchung gegen Verbindlichkeiten ist eine Spezifizierung nicht erforderlich. In jedem Falle ist zu empfehlen, dass der Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellt wird, da bei einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) viele weitere Formvorschriften aus dem Handelsgesetzbuch und dem GmbH-Gesetz zu beachten sind. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
|