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Betriebsausgaben


Kleinunternehmer

Moderatoren: Torsten.

Seite: 1

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Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 3

Hallo hab eine Frage !!!
mus ich die Mehrwertsteuer mit 20% auf der Rechnung angeben ja oder nein
und brauche ich als Kleinunternehmer einen Firmenstempel von mir auf der Rechnung mit meiner Steuernummer bitte um antwort da ich mich nicht auskenne brauch ich eure Hilfe
Liebe Grüße
Hannelore
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1278
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

also, wenn Sie umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer sind, das bedeutet, dass Ihre Umsätze/Erlöse nicht der Umsatzsteuer unterliegen - der aktuelle normale Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland 19 % -, dann gelten die umsatzsteuerlichen Vorschriften für Sie nur eingeschränkt.

Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer darf nicht auf Ihren Rechnungen/Quittungen ausgewiesen werden. Statt dessen sollte drauf stehen, dass keine Umsatzsteuer enthalten ist, da Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind. Ihre Steuernummer ist auf Rechnungen anzugeben. Wie diese auf Rechnungen geschrieben wird, eingedruckt, per PC, Stempel oder handschriftlich ist egal. Sie benötigen keinen Stempel mit Ihrer Steuernummer.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 3

Danke für die rasche Antwort! Möchte mich in Österreich selbständig machen da ich in Österreich lebe - gilt das auch in Österreich?
Schreibe ganz kurz meine Planung Einnahmen 16.800 Ausgaben 7080
Gewinn 9720 alle angaben sind Jährlich falle ich da immer noch in die Kleinunternehmerregelung wäre nett wenn Sie mir das noch beantworten können
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1278
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

in Österreich wird zwar, wie in diesem forum, deutsch gesprochen und geschrieben, aber das Steuerrecht in Österreich ist in vielen Details grund verschieden zum deutschen Steuerrecht.

Also, wenden Sie sich bitte an ein entprechendes Forum in Österreich oder besser direkt an einen Steuerberater in Österreich.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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« Zuletzt durch Torsten am Fri Feb 03, 2012 12:40 pm bearbeitet. »
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 3

Danke für Ihren Beitrag das imForum Deutsch gesprochen und geschrieben wird möchte nur wissen warum Sie so unfreundlich sind finde ich nicht nett!
Aber ich bedanke mich für die Auskunft
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 6
Ort: Mittelfranken

Also ich finde das überhaupt nicht unfreundlich von Kexel, das ist doch nett gesagt und gemeint was er geschrieben hat.

Zu diesem Thema "Kleinunternehmer" hab ich dennoch die Frage, ob mit den 50.000 € Umsatz jährlich und max. 17.500 € aus dem Vorjahr, also wie es im Gesetz steht, das geht nur 1 mal, oder? Oder darf jedes Jahr die höchstgrenze bei 50.000 € liegen?
Bei mir ist es so, ich möchte in der Zukunft mich selbstständig machen, im Bereich ElektroDienstleistungen jeglicher Art. Und daher muß ich im Vorfeld natürlich einiges wissen .-)
Gruß
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1278
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

verstehen und verstehen sind halt zweierlei - man kann etwas ohne Vorbehalte meinen und auch ausdrücken und der eine versteht es nicht nett und der andere nett. - Also es war nett gemeint.

Zum Thema deutscher umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer empfehle ich folgende Seite

http://www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelung.php
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 6
Ort: Mittelfranken

Danke Herr Kexel!

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