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#1 Tue Jan 12, 2010 9:57 am
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Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 2
Ort: Allmendingen
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Hallo zusammen, das ist Heute mein erster Beitrag hier und ich hoffe nicht mein letzter. Ich habe eine Frage bezüglich der Entnahme von Artikeln aus meinem eigenen Sortiment für den Eigenbedarf im Unternehmen. Ich verkaufe Druckerpatronen, EDV-Artikel und Büromaterial und bestelle natürlich meinen Eigenbedarf für mich bei meinen Händlern. Wie muss ich diese Verbuchen? Als Privatentnahme oder über Eigenbeleg? Vielen Dank im voraus für die Antworten. Gruß Ralph
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#2 Sun Jan 17, 2010 5:24 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, sofern für die berufliche Tätigkeit genutzt = Betriebsausgaben = Bürobedarf oder EDV-Kosten. Sofern für Privat = Brutto-Rechnungsbetrag einfach auf Privat buchen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Fri Jan 21, 2011 7:06 am
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Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 2
Ort: Allmendingen
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Hallo, muss den Beitrag nochmal aufgreifen, da ich nur eine Jahressteuereklärung abgebe (befreit von monatlich/vierteljährlich), hätte ich gerne noch gewusst mit welchem Beleg ich das ganze einbuche. Gruß Ralph _______________ Wenn alle Leute nur über das redeten, von dem sie was verstehen, dann wäre es ganz schön ruhig auf der Welt.
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#4 Sun Jan 23, 2011 2:24 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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... mit einem Eigenbeleg, einfach handschriftlich (oder auch per PC) notieren wann welche Artikel in den eigenen betrieblichen und privaten Bedarf übergegangen sind, ersatzweise auch ohne Datumsangabe. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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