Betriebsausgaben


Ausgaben - Welche Buchungskategorie ist empfehlenswert

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 2

Hallo,

ich wüsste gern, unter welche allgemein üblichen Buchungskategorien die folgenden Ausgaben fallen:

1) einmalige oder regelmäßige (jährliche) Kosten für digitale Identitäts-Bestätigungen (Zertifikate) und zugehöriger Nutzungsgebühren für Karten o.dgl. (etwa in Form der qualifizierten elektronischen Signatur)

2) einmalige oder regelmäßige Gebühren für die Nutzung von und das Eigentumsrecht an Internet-Domains, erst recht wenn kein Webspace oder dergleichen zum Betrieb einer Website anhängig ist.

Lizenzen scheinen mir hier nicht vorzuliegen - es ist eher eine Dienstleistung, die erbracht wird und deren Kosten ich anteilig trage. Insofern sollte es auch keine "Miete" sein ... ist es eine "Fremdleistung"?


Vielen Dank im Voraus!
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 203

Ja, Fremdleistungen nehme ich im FAll 2) auch.
1) hatte ich bisher noch nicht. würde aber wahrscheinlich auch Fremdleistungen wählen.
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Mitglied
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 2

Danke,

dann werde ich es erst einmal genauso handhaben in dem Bewusstsein, wenigstens nicht allein so zu handeln :-)
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1438
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

also zunächst ist zu klären, ob diese Kosten für das eigene Unternehmen anfallen oder für Kunden übernommen und diesen weiterberechnet werden.

Handelt es sich um Kosten für das eigene Unternehmen, gehören diese zu den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Kontenklasse 4, am ehesten Konto "EDV-Kosten".

Handelt es sich um Kosten für Kunden, die diesen weiterbelastet werden, dann gehören dies zum Materialaufwand, Kontenklasse 3, am ehesten Konto "Fremdleistungen".

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs sind die Kosten für den Erwerb einer Domain-Adresse als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren und unterliegen keiner Abschreibung.

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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