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Fahrtkosten

Moderatoren: Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Apr 2009
Beiträge: 6
Hallo,
Ich habe eine Frage wegen der Fahrt- bzw. Reisekosten.
Ich habe meine Unternehmen an meiner Privatadresse angemeldet. Da ich meine Ware in einem kleinem Lager halte, muss ich mit meinem privaten Pkw eigentlich jeden Tag dahin fahren. Kann ich den Weg als Entfernung der Pauschale absetzen, oder als tatsächlich gefahrene Kilometer? Reicht es wenn ich ein Fahrtbuch führe und einmal im Monat einen Eigenbeleg dazu mache?

Kann ich die tatsächlich gefahrenen Kilometer bei der Fahrt zum Einkaufen der Ware absetzen?

Ich werde mich freuen auf Ihre Hilfe.
Liebe Grüße für Alle.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 607
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald
Hallo,

Ihre Fahrtkosten sind in voller Höhe, unbegrenzt abzugsfähig.

Das Führen eines Fahrtenbuchs ist sehr hilfreich und ein Eigenbeleg genügt.

Wird Ihr Fahrzeug allerdings zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, dann ist eine Pauschalierung mit 0,30 EUR pro Kilometer nicht mehr zulässig.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 18
Halle Kexel,

wie beläuft sich das, wenn ich mein PKW über 50% Gewerblich nutze?!
Wie kann ich die Fahrten geltend machen?!
Ich danke für jede Antwort im voraus.

Mfg.. David
« Zuletzt durch Charmin am Sun Jan 17, 2010 8:34 pm bearbeitet. »
Mitglied
Registriert: Apr 2009
Beiträge: 6
Danke für die Antwort Herr Hexel.

Ich wurde gerne meinen privaten PKW auf die Firma anmelden da ich diesen fast ausschließlich nur gewerblich nutze, doch wie soll das zu stande kommen? Soll ich es von mir selbst als notwendiges Betriebsvermögen kaufen, oder wie funktioniert das?

Danke im vorraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 607
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald
Hallo,

zum Privatvermögen gehörende PKW, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden, sind ins Betriebsvermögen mir ihrem fiktiven Buchwert einzulegen. Ist das Auto bereits länger als drei Jahre im Besitz, dann erfolgt die Einlage zum Verkehrswert. Ein Vorsteuerabzug besteht nicht.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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