ein Betriebs-PKW gehört zum notwendigen Betriebsvermögen. Der Privatanteil wird nach der 1%-Methode ermittelt. Zusätzlich fallen tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an (einfache Entfernung 20 km). Dadurch entstehen nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, die vom Listenpreis des Betriebs-PKW abhängig sind.
Im konkreten Fall handelt es sich um ein recht günstiges Fahrzeug mit einen Listenpreis von 12.000 EUR.
Demnach ergeben sich nicht abziehbare Betriebskosten in Höhe von:
12.000 EUR x 0,03% x 20 km x 12 Monate = 864 EUR.
Die auch für Selbstständige als Betriebsausgabe abziehbare Entfernungspauschale ergibt bei 250 Arbeitstagen:
0,30 EUR x 20 km x 250 Tage = 1.500,- EUR
Führen in diesem Sonderfall die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte tatsächlich zu einer Gewinnminderung in Höhe der Differenz? Oder wird das ganze irgendwie gedeckelt? In sämtlicher Literatur finde ich immer nur Beispiele, in denen der nicht abziehbare Anteil höher ist als die Entfernungspauschale.
mfd
Caramel

