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Betriebsausgaben


Entfernungspauschale höher als nicht abziehbare Betriebsausgabe

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 4

Hallo,

ein Betriebs-PKW gehört zum notwendigen Betriebsvermögen. Der Privatanteil wird nach der 1%-Methode ermittelt. Zusätzlich fallen tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an (einfache Entfernung 20 km). Dadurch entstehen nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, die vom Listenpreis des Betriebs-PKW abhängig sind.
Im konkreten Fall handelt es sich um ein recht günstiges Fahrzeug mit einen Listenpreis von 12.000 EUR.
Demnach ergeben sich nicht abziehbare Betriebskosten in Höhe von:

12.000 EUR x 0,03% x 20 km x 12 Monate = 864 EUR.

Die auch für Selbstständige als Betriebsausgabe abziehbare Entfernungspauschale ergibt bei 250 Arbeitstagen:

0,30 EUR x 20 km x 250 Tage = 1.500,- EUR

Führen in diesem Sonderfall die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte tatsächlich zu einer Gewinnminderung in Höhe der Differenz? Oder wird das ganze irgendwie gedeckelt? In sämtlicher Literatur finde ich immer nur Beispiele, in denen der nicht abziehbare Anteil höher ist als die Entfernungspauschale.

mfd

Caramel
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

also wenn Sie einen Apfel schälen, dann kommen nur Schale, verfaulte Teile und Kern in den Müll, den Rest sortieren Sie vorher raus. Wenn es nichts raus zu sortieren gibt, wandert alles in den Müll, also der ganze Apfel, aber nicht mehr.

"Ist doch einfach"
(Originalton Bundesregierung),
in dem Fall, in dem der nichtabzugsfähige Teil den abzugsfähigen Höchstbetrag nicht übersteigt, sind die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betireb in voller Höhe abzugsfähig.

Eine zusätzliche Gewinnminderung der von Ihnen beschriebenen Differenz gibt es nicht, denn dann wären ja mehr Kosten abzugsfähig, als tatsächlich angefallen sind.

Es geht in der entsprechenden Vorschrift nämlich nicht um die Höhe der abzugsfähigen Kosten, sondern um die der nichtabzugsfähigen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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