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Betriebsausgaben


Kann man dem Finanzamt eine Frist zur Bearbeitung setzen?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 1

Hallo,

mich würde es interessieren, ob es eine gesetzliche Vorgabe für das Finanzamt gibt, Anträge, Einspruch, etc. zu beantworten und bearbeiten.

Danke für die Antwort :D

Grüße
Ginabell
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

l e i d e r nein.

Eine sogenannte Untätigkeitsklage kann frühestens nach sechs Monaten beim Finanzgericht eingereicht werden.

Alternativ vielleicht mal beim Vorsteher des Finanzamts nachfragen, ob so lange Bearbeitungszeiten beim Finanzamt üblich sind.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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