mich würde es interessieren, ob es eine gesetzliche Vorgabe für das Finanzamt gibt, Anträge, Einspruch, etc. zu beantworten und bearbeiten.
Danke für die Antwort
Grüße
Ginabell
Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Wed Jan 20, 2010 3:44 pm
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Beiträge: 1
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mich würde es interessieren, ob es eine gesetzliche Vorgabe für das Finanzamt gibt, Anträge, Einspruch, etc. zu beantworten und bearbeiten. Danke für die Antwort Grüße Ginabell |
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#2 Sun Jan 24, 2010 7:35 pm
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Moderator
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l e i d e r nein. Eine sogenannte Untätigkeitsklage kann frühestens nach sechs Monaten beim Finanzgericht eingereicht werden. Alternativ vielleicht mal beim Vorsteher des Finanzamts nachfragen, ob so lange Bearbeitungszeiten beim Finanzamt üblich sind. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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