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Betriebsausgaben


Das Problem mit dem Porto und der Differenzbesteuerung

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Jan 2010
Beiträge: 3

Hallo liebe Forenmitglieder!

Ich bin Miriam und neu hier im Forum. Toll, dass es das gibt! Nun zu meinen Fragen und vorab zum Sachverhalt an einem Beispiel.

Ich kaufe eine Kiste mit 100 Spielzeugfiguren für 240 Euro + 10 Euro Versandkosten (Herm++). In den Versankosten sind ja 19% Mehrwertsteuer enthalten. Nun verkaufe ich als Händler, der die Differenzbesteuerung anwendet, jede Figur einzeln über das Internet weiter.

Einkaufpreis: 250 Euro

Verkaufspreis: 100 Figuren, je Stück für 4,00 Euro Verkauft
Versandkosten je Stück 4,00 Euro (trägt der Käufer)
4,00 + 4,00=8,00 x 100 Stück – Umsatz von 800 Euro

Nun meine Fragen:

Muss ich die 400 Euro Versandkosten abrechnen oder wird die Differenz von 800 und 250 besteuert oder 400 und 250, also 550 oder 150 Euro? Ich verdiene ja nichts am Porto, so wie es eingenommen wird geht es wieder raus, da der Kunde die Versandkosten trägt und ich sie an den Paketdienst weitergebe.
Als was führt man das Porto? Sonstige unbeschränkte abziehbare Betriebsausgaben (Porto, Telefon, Büromaterial) oder Betriebsausgaben durch bezogene Leistungen, somit Fremdleistung durch Paketdienst?
Wie trennt man auf der Rechnung die Versandkosten vom Gesamtpreis? Muss man sie trennen? Muss man dann die Mehrwertsteuer der Versandkosten ausweisen wenn man die Differenzbesteuerung nutzt?
Gibt es eine Möglichkeit für Kleinunternehmer, dass diese Versandkosten, die der Käufer trägt, nicht in den Umsatz fallen und somit die 17500 Euro-Grenze nicht überschreiten?

Ich danke euch recht herzlich im voraus!

Miriam
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

ja was denn - Differenzbesteuerung oder Kleinunternehmer?
Die Differenzbesteuerung ist auf gebrauchte Gegenstände begrenzt.
Handelt es sich bei dem Einkauf um gebrauchte Ware?

Umsatz im Sinne der Kleinunternehmerregelung sind alle Einnahmen, auch die für Porto.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
« Zuletzt durch Steuerberater Kexel am Sun Jan 24, 2010 7:52 pm bearbeitet. »
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 3

Guten Abend,

und danke für die rasche Antwort. Ich habe mich da wohl etwas unklar aus gedrückt. Als Kleinunternehmerin hoffe ich natürlich auf Vergrößerung meines Handels. Mich interessiert deshalb die Differenzbesteuerung. Es Handelt sich um gebrauchte Ware. Eine Frage wurde ja schon beantwortet. Mich würde trotzdem noch folgendes interessieren.

Als was führt man das Porto? Sonstige unbeschränkte abziehbare Betriebsausgaben (Porto, Telefon, Büromaterial) oder Betriebsausgaben durch bezogene Leistungen, somit Fremdleistung durch Paketdienst?
Wie trennt man auf der Rechnung die Versandkosten vom Gesamtpreis? Muss man sie trennen? Muss man dann die Mehrwertsteuer der Versandkosten ausweisen wenn man die Differenzbesteuerung nutzt?

Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe!

Viele Grüße,

Miriam
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 3

Hallo,

könnt ihr mir da helfen? Als durchlaufenden Posten kann man das Porto auch nicht verbuchen, oder? Bei mir machen die Versandkosten 1/3 vom Umsatz aus. Noch bin ich Kleinunternehmerin, vergrößert sich der Handel jedoch, ist der anfallende Umsatzsteuerbetrag sehr hoch. Das lohnt dann kaum das Geschäft zu vergrößern. Schade, dass man so gebremst wird.

Viele Grüße

Miriam
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

also wo Sie das Porto als Betriebsausgaben in der Anlage EÜR unterbringen ist "Jacke wie Hose". Diese Anlage ist nur fürs Finanzamt. Beim Porto gibt es da kein richtig oder falsch.

Betriebswirtschaftlich handelt es sich um Vertriebskosten, also Konto "Vertriebskosten" oder halt einfach Konto "Porto".

Durchlaufender Posten ist in jedem Fall falsch.

Eine Trennung in der Rechnung ist nicht erforderlich.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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