Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Sun Mar 11, 2007 7:34 am
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Mitglied
Registriert: Feb 2007
Beiträge: 3
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#2 Sun Mar 11, 2007 5:38 pm
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Moderator
![]() Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
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also für einen Unternehmer selbst mag eine Betriebsaufgabe was außergewöhnliches sein, jedoch nicht für das Einkommensteuerrecht - also keine außergewöhnliche Belastung. Wenn es sich um ein betriebliches Konto gehandelt hat, dann wird die Darlehnsaufnahme zum Aufgabezeitpunkt - genau wie im laufenden Geschäftsverkehr - als Darlehn gebucht. Buchungssatz: Bankkonto an Darlehn Die Zinsen nach der Betriebsaufgabe stellen nachträgliche Betriebsausgaben dar und sind als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb (bei einem Freiberufler, als negative Einkünfte aus selbständiger Arbeit) in der Einkommensteuererklärung zu erfassen. Und zwar so lange, bis das Darlehn voll getilgt ist. Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de |
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