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#1 Sun Jan 24, 2010 5:21 pm
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Hallo, die Situation ist folgende: ich mache eine EÜR und habe mir im April eine externe Festplatte für die Datensicherung und einen Laser S/W-Drucker angeschafft und im November noch einen Farblaser zum Druck von Etiketten. Die Kosten sind folgende: Festplatte 60,00€, S/W-Laser 90,00€, Farb-Laser 240,00€. Alle Anschaffungen sind nicht selbständig nutzbar, also keine GWG, oder? Die Festplatte und der S/W-Drucker liegen unter 150,00€, kann ich die direkt zu 100% als "Sonstige betriebliche Aufwendung" verbuchen oder im Rahmen einer Betriebsausgabe als "Betriebsbedarf"? Der Farb-Laser-Drucker liegt ja nun zwischen 150,00€ und 1000,00€, ist aber nicht selbständig nutzbar und daher, wie ober vermutet, kein GWG, muß also abgeschrieben werden über eine ND von 3 Jahren. Korrekt? Mir geht es dann im weiteren um das Vorgehen: ich muß also ein Anlageverzeichnis erstellen, dort den Drucker aufnehmen und für jedes Jahr 80€ Abschreibung verbuchen. Ist das so korrekt? Vielen Dank für die Unterstützung « Zuletzt durch Aleiga am Sun Jan 24, 2010 5:24 pm bearbeitet. »
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#2 Sun Jan 24, 2010 8:03 pm
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Moderator
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Hallo, Zitat Die Festplatte und der S/W-Drucker liegen unter 150,00€, kann ich die direkt zu 100% als "Sonstige betriebliche Aufwendung" verbuchen oder im Rahmen einer Betriebsausgabe als "Betriebsbedarf"? Ja, beides möglich. Zitat Der Farb-Laser-Drucker liegt ja nun zwischen 150,00€ und 1000,00€, ist aber nicht selbständig nutzbar und daher, wie ober vermutet, kein GWG, muß also abgeschrieben werden über eine ND von 3 Jahren. Korrekt? Ja. Zitat ich muß also ein Anlageverzeichnis erstellen, dort den Drucker aufnehmen und für jedes Jahr 80€ Abschreibung verbuchen. Ist das so korrekt? Ja. Alle Fragen korrekt beasntwortet - super - wozu diese Forum? _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Mon Jan 25, 2010 10:13 am
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Warum ich die Frage im Forum gestellt habe: Ich war mir schlicht und ergreifend unsicher, inbesondere beim "teureren" Drucker, ob ich das mit dem Verbuchen richtig verstanden habe.
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#4 Sun Jan 31, 2010 6:25 pm
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Moderator
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Bitte nicht "ver"buchen, da Sie sonst ja falsch buchen. Wer sich "ver"schreibt, schreibt ja auch verkehrt. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#5 Tue Mar 02, 2010 6:02 pm
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Mitglied
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Bei 3) Drucker seh ich das aber anders. Vielleicht bin ich ja nur betriebsblind..... aber: da unter 1000 EUR, und vom Wahlrecht > 410 € nicht Gebrauch gemacht wird - wieso 3 jahre ?
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#6 Thu Jun 24, 2010 6:43 pm
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Administrator
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drucker ist aber nicht eigenständig nutzbar, was jedoch die Voraussetzung des gwg ist.
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#7 Tue Feb 08, 2011 8:54 am
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Mitglied
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Ich bin auch neu hier und hatte eine ähnliche Investition. Vielen Dank für die Informationen. Beste Grüsse Erhardt _______________ Wer kauft, was er nicht braucht, wird verkaufen müssen, was er nötig hat.
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#8 Sun Mar 27, 2011 12:33 pm
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Hallo, ich (Kleinunternehmer) plane auch eine externe Festplatte für die Datensicherung und einen Laser-Drucker anzuschaffen. Beide werden einen Preis von unter 150€ haben. Für GWG nutze ich die Regel <410€ sofort Abzug, darüber Abschreibung nach AfA. Gilt hier jetzt für die Festplatte und den Drucker auch die Regel, dass ich diese direkt als Ausgabe buchen kann, da sie <150€ sind (obwohl keine GWG)? Von früher ist mir noch eine Regel bekannt, die besagt, dass alles was <60€ war, egal ob GWG oder nicht, immer direkt und in voller Höhe als Ausgabe gebucht werden konnte. Existiert so etwas noch? Danke schonmal für die Antworten!
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#9 Sun Mar 27, 2011 1:14 pm
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Moderator
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Hallo, Zitat Gilt hier jetzt für die Festplatte und den Drucker auch die Regel, dass ich diese direkt als Ausgabe buchen kann, da sie <150€ sind (obwohl keine GWG)? Ja. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#10 Sun Mar 27, 2011 3:41 pm
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Mitglied
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Danke für die schnelle Antwort! :-) Für mich noch mal zum Verständnis: Das heißt also die Grenze wurde von damals 60€ auf 150€ angehoben. Damit kann man also alle Anschaffungen (z.B. USB-Sticks, Computerzubehör, etc.) mit Preis <150€, egal ob GWG oder nicht und egal welche GWG Regelung man andwendet, direkt als Ausgabe buchen?!
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#11 Mon Mar 28, 2011 9:15 pm
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Moderator
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Ja. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#12 Tue Mar 29, 2011 6:05 am
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Mensch herr Kexel, wie einfach doch bei Ihnen das Steuerexjt ist. Alle wissen ihre antworten schon und sie brauchen nur noch ja oder nein sagen, Klasse ;-)
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#13 Tue Mar 29, 2011 7:05 pm
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Moderator
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Danke für das Lob, aber Steuerrecht kann auch manchmal einfach sein bzw. steuerliche Fragen lassen sich auf einfache verständliche Antworten reduzieren. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#14 Wed Aug 24, 2011 12:49 pm
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Eine Vorlage für ein Anlageverzeichnis finden Sie im Gründerlexikon als Download. _______________ Wer folgerichtig und gegen seine Erfahrung denken kann, der ist wirklich intelligent und bewundernswert... Klaus Zankl
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