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Betriebsausgaben


Externe Festplatte bzw. Drucker

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 2

Hallo,

die Situation ist folgende:
ich mache eine EÜR und habe mir im April eine externe Festplatte für die Datensicherung und einen Laser S/W-Drucker angeschafft und im November noch einen Farblaser zum Druck von Etiketten.
Die Kosten sind folgende:
Festplatte 60,00€, S/W-Laser 90,00€, Farb-Laser 240,00€.
Alle Anschaffungen sind nicht selbständig nutzbar, also keine GWG, oder?

Die Festplatte und der S/W-Drucker liegen unter 150,00€, kann ich die direkt zu 100% als "Sonstige betriebliche Aufwendung" verbuchen oder im Rahmen einer Betriebsausgabe als "Betriebsbedarf"?
Der Farb-Laser-Drucker liegt ja nun zwischen 150,00€ und 1000,00€, ist aber nicht selbständig nutzbar und daher, wie ober vermutet, kein GWG, muß also abgeschrieben werden über eine ND von 3 Jahren. Korrekt?

Mir geht es dann im weiteren um das Vorgehen:
ich muß also ein Anlageverzeichnis erstellen, dort den Drucker aufnehmen und für jedes Jahr 80€ Abschreibung verbuchen.
Ist das so korrekt?

Vielen Dank für die Unterstützung
« Zuletzt durch Aleiga am Sun Jan 24, 2010 5:24 pm bearbeitet. »
Moderator
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Beiträge: 1287
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Hallo,

Zitat
Die Festplatte und der S/W-Drucker liegen unter 150,00€, kann ich die direkt zu 100% als "Sonstige betriebliche Aufwendung" verbuchen oder im Rahmen einer Betriebsausgabe als "Betriebsbedarf"?

Ja, beides möglich.

Zitat
Der Farb-Laser-Drucker liegt ja nun zwischen 150,00€ und 1000,00€, ist aber nicht selbständig nutzbar und daher, wie ober vermutet, kein GWG, muß also abgeschrieben werden über eine ND von 3 Jahren. Korrekt?

Ja.

Zitat
ich muß also ein Anlageverzeichnis erstellen, dort den Drucker aufnehmen und für jedes Jahr 80€ Abschreibung verbuchen.
Ist das so korrekt?

Ja.

Alle Fragen korrekt beasntwortet - super - wozu diese Forum?
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 2

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Warum ich die Frage im Forum gestellt habe: Ich war mir schlicht und ergreifend unsicher, inbesondere beim "teureren" Drucker, ob ich das mit dem Verbuchen richtig verstanden habe.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
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Bitte nicht "ver"buchen, da Sie sonst ja falsch buchen.
Wer sich "ver"schreibt, schreibt ja auch verkehrt.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 1

Bei 3) Drucker seh ich das aber anders.
Vielleicht bin ich ja nur betriebsblind..... aber:
da unter 1000 EUR, und vom Wahlrecht > 410 € nicht Gebrauch gemacht wird - wieso 3 jahre ?
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

drucker ist aber nicht eigenständig nutzbar, was jedoch die Voraussetzung des gwg ist.
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Mitglied
Registriert: Feb 2011
Beiträge: 3

Ich bin auch neu hier und hatte eine ähnliche Investition. Vielen Dank für die Informationen.

Beste Grüsse
Erhardt
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Wer kauft, was er nicht braucht, wird verkaufen müssen, was er nötig hat.
Mitglied
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 2

Hallo,

ich (Kleinunternehmer) plane auch eine externe Festplatte für die Datensicherung und einen Laser-Drucker anzuschaffen. Beide werden einen Preis von unter 150€ haben.
Für GWG nutze ich die Regel <410€ sofort Abzug, darüber Abschreibung nach AfA.

Gilt hier jetzt für die Festplatte und den Drucker auch die Regel, dass ich diese direkt als Ausgabe buchen kann, da sie <150€ sind (obwohl keine GWG)?

Von früher ist mir noch eine Regel bekannt, die besagt, dass alles was <60€ war, egal ob GWG oder nicht, immer direkt und in voller Höhe als Ausgabe gebucht werden konnte. Existiert so etwas noch?

Danke schonmal für die Antworten!
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
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Hallo,

Zitat
Gilt hier jetzt für die Festplatte und den Drucker auch die Regel, dass ich diese direkt als Ausgabe buchen kann, da sie <150€ sind (obwohl keine GWG)?


Ja.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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Mitglied
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 2

Danke für die schnelle Antwort! :-)

Für mich noch mal zum Verständnis:
Das heißt also die Grenze wurde von damals 60€ auf 150€ angehoben.
Damit kann man also alle Anschaffungen (z.B. USB-Sticks, Computerzubehör, etc.) mit Preis <150€, egal ob GWG oder nicht und egal welche GWG Regelung man andwendet, direkt als Ausgabe buchen?!
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
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Ja.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Mensch herr Kexel, wie einfach doch bei Ihnen das Steuerexjt ist. Alle wissen ihre antworten schon und sie brauchen nur noch ja oder nein sagen, Klasse ;-)
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Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
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Danke für das Lob, aber Steuerrecht kann auch manchmal einfach sein bzw. steuerliche Fragen lassen sich auf einfache verständliche Antworten reduzieren.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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Administrator
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 26

Eine Vorlage für ein Anlageverzeichnis finden Sie im Gründerlexikon als Download.
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Wer folgerichtig und gegen seine Erfahrung denken kann, der ist wirklich intelligent und bewundernswert...
Klaus Zankl

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