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Betriebsausgaben


Fremdfahrzeug zur betrieblichen Nutzung

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Jan 2010
Beiträge: 3

Guten Tag,

habe mich schon durch sehr viele Beiträge gelesen, bin aber nicht fündig geworden. Das zeigt einem mal wieder wie individuell und vielschichtig die Problematiken sind. Doch nun zu meiner Frage.

Habe Ende 2008 mein Fahrzeug wegen Altersschwäche und schlechter Auftragslage verkauft.
Im Januar 2009 verbesserte sich meine Auftragslage wieder und ich brauchte unbedingt ein neues KFZ. Aus Geldmangel machte ich mit einer Bekannten einen Nutzungsvertrag. Im Vertrag ist festgelegt, dass ich das Fahrzeug kostenlos nutzen kann. Außer Kosten für Reparaturen Instandhaltung und Benzin natürlich. Ich habe das Fahreug auschließlich betrieblich genutzt.

1.Frage: Wie muss ich die Nutzung nachweisen und welche Kosten kann ich geltetnd machen?

Jetzt habe ich wieder ein eigenes Fahrzeug. Auch das wird nur betrieblich genutzt, weil ich immer noch das andere Fahrzeug nutzten kann. Jetzt aber fast ausschließlich privat. Ich bin ja theoretisch im Besitz von zwei KFZ. Das eine nutzte ich privat und das andere nutze ich geschäftlich.

2.Frage: Muss ich für das neue KFZ ein Fahrtenbuch führen?

Wenn ich das erste Fahrzeug kaufen würde, wäre ich nicht nur theoretisch sondern auch praktisch im Besitz von zwei KFZ. KFZ 1 (Benziner) ist nicht im Betriebsvermögen drin und KFZ 2 (Diesel) ist im Betriebsvermögen.

3.Frage: Wie sieht es da mit den Koststen für beide Fahrzeuge aus? Und müste ich für KFZ 2 dann noch ein Fahrtenbuch führen?

Das neue KFZ wurde von privat gekauft.

4. Was passiert wenn ich das KFZ 2 wieder verkaufe. Es ist ja im Betriebsvermögen drin.

Ich hoffe, ich konnte meine Problematik einigermaßen klar verdeutlichen. Vielen Dank schon jetzt für Ihre und Eure Bemühungen.

LG Bomber
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Fahrzeug ist Fahrzeug, ob eigen oder gemietet oder geliehen.

Kosten = 100 % Betriebsausgaben

Privatanteil = 1 % Regelúng oder Fahrtenbuch, und zwar für jedes Fahrzeug

Verkaufserlös = 100 % Betriebseinnahme

Restbuchwert bei Verkauf = 100 % Betriebsausgabe
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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