wir haben eine neu gegründete Firma, die die Maklercourtage für die Vermittlung einer Wohnung für den Gesellschafter-Geschäftsführer bezahlt hat. Kann diese Firma (eine GmbH) diese Kosten normal als Betriebsausgabe absetzen? Gelten hier die nomralen Pauschsätze für Umzugskosten für Arbeitnehmer? Es handelt sich um einen Betrag in Höhe von brutto 3.320,10 €. Dieser würde dann jedoch den Pauschsatz für AN übersteigen.
Besteht für die GmbH die Möglichkeit, diese Kosten komplett abzusetzen oder geraten wir hier in den Bereich einer verdeckten Gewinnausschüttung?
Der Mietvertrag wurde zudem kurz vor Gründung der GmbH geschlossen, sind diese Kosten dann "Anlaufkosten"?

