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Betriebsausgaben


Dienstreise über 3 Monate

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 5

Als Softwareentwickler (nebenberufliches Kleingewebe) bin ich gelegentlich zu verschiedenen Zwecken auf Dienstreise zu Kunden oder Kollegen, Partner-Agenturen, etc. pp.

Nun habe ich eventuell die Möglichkeit an einem längeren Projekt in Großbritannien zu arbeiten. Der voraussichtliche Zeitraum beträgt 5-6 Monate. Gilt das noch als Dienstreise und wird es bei Nicht-Handelsvertreter anerkannt?

Habt Ihr schon Erfahrung in der Richtung und Tipps für mich?


Erschwerend kommt wohl hinzu, dass ich nebenberuflich Selbstständig bin und noch ALG2 beziehe.

So richtig weiß ich gar nicht, was ich auch fragen soll. Is grad etwas viel. :|

Besten Dank, sHo
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

also hauptberuflich arbeitslos und nebenberuflich selbständig oder wie?
Wusste gar nicht, dass Arbeitslos ein Beruf ist.
Also auf jeden Fall die Tätigkeit mit der Arbeitsagentur abstimmen. Da Sie in diesen 5-6 Monaten vermutlich nicht dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, dürfte meines Erachtens auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.

Ihre Tätigkeit stellt über die gesamte Dauer eine Dienstreise dar. Allerdings sind Verpflegungsmehraufwendungen nur für die ersten drei Monate abzugsfähig.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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