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#1 Sun Jan 31, 2010 7:53 pm
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Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 8
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hey, kurze frage... bin selbständiger künstler (laut finanzamt) und schreibe honorare an meine arbeitgeber. honorar + 7% ust. was ist aber wenn ich eine pauschale für bahntickets und taxifahrten vereinbart habe?! ich zahle selber meine taxikosten und bahnfahrten, mache auch da die vorsteuer geltend. nun wenn ich meinem arbeitgeber 150,- pauschal pro reise berechne, muss ich auf der rechnung 7 oder 19% draufschlagen? oder wären die 150,- "brutto beträge" und ich rechne einfach für die umsatzsteuererklärung 7 oder 19% raus?!? lg robbie
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#2 Wed Feb 10, 2010 11:40 am
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 785
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Hallo, Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung. Unterliegt die Hauptleistung dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, dann unterliegen auch die Nebenleistungen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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