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#1 Tue Feb 02, 2010 11:11 am
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Mitglied
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 1
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Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe, daß mir jemand bei meinem Problem behilflich sein kann. Zwei Firmen haben eine Bonusvereinbarung abgeschlossen. Die empfangende Firma ist ein Zusammenschluss aus deutschen und ausländischen (EU) Firmen. Der Haupttsitz liegt in diesem Fall im EU-Ausland. Bemessungsgrundlage für die Bonusausschüttung sind die getätigten Umsätze aller angeschlossenen Firmen (In -und Ausland). Nun zu meiner Frage: Darf man bei der Erstellung der Bonusgutschrift die Umsätze aus In- und Ausland zusammenfassen und, da der Haupstiz der empfangenden Firma im Ausland liegt, die Gutschrift ohne Steuer ausstellen oder muss man für die in- und ausländischen Umsätze jeweils eine getrennte Gutschrift erstellen (Inland = mit Steuer und Ausland = ohne Steuer) ? Wäre klasse, wenn mir dabei jemand helfen könnte. Habe bisher leider noch keine verlässliche Antwort darauf gefunden. Vielen Dank im Voraus. Grüße Michael
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#2 Sun Feb 14, 2010 6:40 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1278
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, da Boni das ursprüngliche Entgelt mindern, sind diese genauso zu behandeln wie die ursprünglichen Umsätze nach deren Höhe Sie berechnet werden. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Fri Jul 08, 2011 11:44 am
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Registriert: Jul 2011
Beiträge: 5
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Also sollte man die Steuer hinzufügen? Mhm wie ist denn das, wenn man Spenden steuerlich absetzen möchte? Tut man das mit oder ohne Steuern?
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#4 Sun Jul 10, 2011 11:18 am
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1278
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... Zitat Also sollte man die Steuer hinzufügen? Mhm wie ist denn das, wenn man Spenden steuerlich absetzen möchte? Tut man das mit oder ohne Steuern? Was haben diese Zusatzfragen mit der ursprünglichen Frage zum Thema Kundenboni zu tun? Es wird nur Umsatzsteuer den Boni hinzugerechnet, deren zugrundeliegenden Umsätze umsatzsteuerpflichtig waren. Boni zu steuerfreien Umsätzen sind ebenfalls umsatzsteuerfrei. Spenden hingegen haben in der Regel nichts mit Umsatzsteuer zu tun. Man zahlt Geld an eine begünstigte Organisation und erhält eine Spendenquittung, die dann steuerlich abzugsfähig ist. Lediglich bei sogenannten Sachspenden fällt Umsatzsteuer an. Hier ist wie folgt zu buchen: Spende an Erlöse Sachspenden + Umsatzsteuer _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#5 Wed Jul 13, 2011 10:27 am
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Mitglied
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 5
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Kexel schrieb ...
Spenden hingegen haben in der Regel nichts mit Umsatzsteuer zu tun. Man zahlt Geld an eine begünstigte Organisation und erhält eine Spendenquittung, die dann steuerlich abzugsfähig ist. Lediglich bei sogenannten Sachspenden fällt Umsatzsteuer an. Hier ist wie folgt zu buchen: Spende an Erlöse Sachspenden + Umsatzsteuer
Sorry wenn meine Frage off topic war. vielen Dank aber dennoch für diese ausführliche Antwort.
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