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#1 Wed Feb 03, 2010 6:33 pm
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Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 8
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Hallo , ich habe zwei Fragen einmal zur Einnahmenüberschussrechnung :
möchte Gern wissen wann man den Arbeitslohn einschreibt
1. am Tag der ausgeführten Tätigkeit ( was dann mit dem datum der Fahrkosten übereinstimmen würde)
2. Am Tag der Rechnungsabsendung
oder 3. am Tag wo die Summe von der Kundin überwiesen wurde
und einmal zu den Telefonkosten :
Ich habe eine Prepaid karte in meinem Handy was ich Privat und auch geschäftlich nutze . wie kann ich das als Telefonkosten absetzen , schreibt man dann einfach Telefonkosten - 30 Prozent Privatnutzung ? Oder wie macht man das am besten ?
Wie immer vielen Dank für ihre Mühe !
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#2 Sun Feb 14, 2010 6:50 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 785
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung bedeutet in der Regel - Einnahme dann wenn das Geld vorliegt - Ausgabe dann wenn das Geld ausgegeben wurde. Also Lohnausgabe mit dem Tag der Zahlung. Wobei sie mit Arbeitslohn vermutlich nicht den von eigenen Arbeitnehmern meinen, sondern die Vergütung die Sie von Ihren Kunden erhalten. Hier gilt der Tag an dem Sie das Geld erhalten (Eingang auf dem Kontoauszug). Privatanteil Telefonkosten einfach schätzen - ja. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Mon Feb 15, 2010 8:22 am
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Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 8
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dankeschön
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