Hallo, ich bin selbständig im Bereich Gasssieservie / Hundebetreuung / Hundefotografie. Ich bin z.zt. dabei meine Buchführung für 2009 zu kontrolieren. Nun stellt sich folgende Frage:
Bsp:
Ich fahre von mir los um 4 Hunde einzusammeln mit denen ich dann zu einer von mir ausgesuchten Gassisetrecke zu fahren. Bis zum letzten Hund fahre ich 23 KM, dann weitere 8 KM bis zur Gassistrecke. Logischerweise fahre ich die gleiche Strecke ja auch wieder Retoure! Machen nach A.R. 62 Gesamt KM. Kann ich die ( Ich führe ein handschriftliches Fahrtenbuch ) komplett angeben, oder nur die Hälfte? Also eine Strecke.
Vielen Dank schon mal für Gute Antworten
LG
Claudia


