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#1 Thu Feb 04, 2010 11:32 pm
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Mitglied
Registriert: Nov 2009
Beiträge: 4
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Hallo alle zusammen,
ich studiere und habe eine Nebengewerbe eröffnet, da ich auf Messen und bei meinem Bruder in den Semesterferien aushelfe. Ich besitze kein Auto und fahre oft mit Bahn, Mitfahrgelegenhet oder bei meinen Chef mit.
Ich habe gelesen das ich pro gefahrenen Kilometer 0,30 € ansetzen kann. Nehmen wir an, ich fahre eine Strecke mit einer Mitfahrgelegenheit, die andere mit dem Zug und werde dann noch von meinem Chef mitgenommen. Darf ich für alle Fahrten den kilometerpauschbetrag ansetzen.
Ich bedanke mich jetzt schon, da ich weiß das Ihr mir sicherlich weiterhelfen könnt.
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#2 Sun Feb 14, 2010 7:41 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 607
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald
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Hallo, angesetz werden können Kosten nur dort, wo Ihnen auch tatsächlich welche entstehen. Wenn Sie kostenlos mitfahren, können auch keine Kosten angesetzt werden. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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