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Betriebsausgaben


Vom Gewerbe zum Freiberufler wechseln?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 10

Hallo, ich bin seit ca. 10 Jahren neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit auch als selbstständiger Softwareentwickler und Berater tätig (Dipl. Wirt-Inf. (FH)). Im vergangenen Jahr lag der Gewinn zum ersten Mal über 24.500 Euro, so dass Gewerbesteuer zu zahlen wäre. Da ein Großteil (ca. 80%-90%) Beratung und Softwareentwicklung ist, frage ich mich, ob es eine Möglichkeit gibt, mich auch oder ausschließlich als Freiberufler einstufen zu lassen. Welche Schritte müsste ich dafür gehen? Sollte Gewerbe und Freiberuf nebeneinander stehen, hätte man dafür einen gemeinsamen Nummernkreis bei den Rechnungen? Geht so ein Wechsel überhaupt nachträglich?

Vielen Dank und Gruß,
Rudolf
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

wieso ist die Gewerbesteuer ein Problem?

Die Gewerbesteuer wird bei Hebesätzen bis zu 380 % in voller Höhe auf die Einkommensteuer angerechnet. Führt somit also zu keiner Steuermehrbelastung.

Zur genauen Klärung am einfachsten einen Termin bei Ihrem Finanzamt machen und die Sachlage vortragen.

Empfehlung: Freiberufliche Tätigkeit und Gewerbe nebeneinander betreiben. Gemeinsame Kosten (z. B. Kfz-Kosten und Telefon) sachgerecht aufteilen. Dies gilt allerdings nur für Einkommen- und Gewerbesteuer. Bei der Umsatzsteuer werden alle Umsätze und Steuerbeträge zusammengefasst und in einer Erklärung gemeldet.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 10

Vielen Dank für die Antwort.

Leider wohne ich in einer Stadt mit einem Hebesatz von 460%. Rein rechnerisch müsste dann also die Belastung bei 2,8% nach Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer liegen. Da es einen Freibetrag in Höhe von 24.500 EUR gibt und die Gewerbesteuer bei ca. 28.000 EUR Gewinn "nur" bei ca. 450 EUR liegt, kann ich die gesamten 450 EUR von der Einkommenensteuer abziehen oder nur einen Teil davon?

Gruß,
Rudolf

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