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Betriebsausgaben


Verhältnis von Arbeitszimmer- Größe zur Restwohnung

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 1

Hallo,
schön das es dieses Forum gibt.

Bin Privatier, alleinstehend, benötige Arbeitszimmer für Finanzgeschäfte,
Einkommen wird 100% in diesem AZ erwirtschaftet.
Konkret AZ 19qm in zwei Zimmer Mietwohnung 45qm, abgeschlossener Raum kein Durchgangszimmer.
In der alten drei Zimmer -Wohnung, die größer war, aber auch mit Familie bewohnt wurde, gab es keine Probleme mit der Anerkennung.

1. Gibt es Einschränkungen für das Größenverhältnis des Arbeitszimmers zur Restwohnung?

2. Gibt es eine Mindestgröße für ein Arbeitszimmer?

3. Was bedeutet EFG 191 Nr.12 Entscheidung Nr 742

Im voraus vielen Dank
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

1. Nein - hängt von den Familienverhältnissen ab. Im Arbeitszimmer dürfen keine privaten Sachen und Unterlagen aufbewahrt werden.

2. Nein

3. Dies ist ein Hinweise auf die Fundstelle eines Finanzgerichtsurteils, allerdings unvollständig.
Fachzeitschrift Entscheidung der Finanzgerichte aus dem Stollfuß Verlag "191"?, lfd. Nr. 12 des betreffenden Jahres, Entscheidung Nr. 742.
Normalerweise wird wie folgt zitiert: EFG Jahreszahl der Ausgabe, Seitenzahl.
Aus Ihrer Angabe kann leider nicht gefolgt werden aus welchem Jahr die Ausgabe stammt. Bitte nochmal überprüfen.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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