schön das es dieses Forum gibt.
Bin Privatier, alleinstehend, benötige Arbeitszimmer für Finanzgeschäfte,
Einkommen wird 100% in diesem AZ erwirtschaftet.
Konkret AZ 19qm in zwei Zimmer Mietwohnung 45qm, abgeschlossener Raum kein Durchgangszimmer.
In der alten drei Zimmer -Wohnung, die größer war, aber auch mit Familie bewohnt wurde, gab es keine Probleme mit der Anerkennung.
1. Gibt es Einschränkungen für das Größenverhältnis des Arbeitszimmers zur Restwohnung?
2. Gibt es eine Mindestgröße für ein Arbeitszimmer?
3. Was bedeutet EFG 191 Nr.12 Entscheidung Nr 742
Im voraus vielen Dank

