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Betriebsausgaben


Berufsgenossenschaft

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Mitglied
Registriert: Feb 2007
Beiträge: 3

Guten Tag

ich habe mich Anfang 2006 selbstständig gemacht und ich habe eine Dame die bei mir beschäftigt ist und Gehalt in der Gleitzone erhält. Ich habe mein Büro in meiner Wohnung integriert. Jetzt schreibt mich die VBG an ich soll Beiträge bezahlen. Muß ich die bezahlen? Und was ist mit der IHK ? Die schreiben mich auch laufend an.
Kann mir da auch jemand etwas zu sagen. Ich habe von einer Bekannten gehört (die ist auch selbstständig ist) das man das nicht bezahlen muß. Sollte das stimmen was muß ich dann tun.
Vielen Dank schon einmal und einen lieben Gruß
von der Wally
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

selbständig sein bedeutet nicht nur das Recht seine Arbeit frei einteilen zu können, sondern auch Pflichten und als Arbeitgeber bestehen besondere Pflichten.

Ja, Berufsgenossenschaftsbeitrag muss für jeden Arbeitnehmer bezahlt werden. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Höhe der gezahlten Bruttogehälter und der sogenannten Gefahrenklasse (je nach Art der Tätigkeit, nur Innendienst oder auch Außendienst - wird von der BG festgelegt).
Die Meldung an die BG ist jährlich bis Anfang Februar des Folgejahres abzugeben. Der Beitragsbescheid kommt dann in der Regel im April/Mai.
Zuständig für die Meldung ist in der Regel der, der auch die monatliche Gehaltsabrechnungen erstellt. Erfolgt dies durch einen Steuerberater, so wird auch die BG-Meldung jährlich automatisch - in der Regel ohne zusätzliche Kosten - mit erstellt.

Zusätzlich zur Pflichtmitgliedschaft aller Arbeitnehmer (auch Aushilfen / Minijober), kann sich der Unternehmer auch freiwillig zur Absicherung bei Berufsunfällen versichern; näheres siehe unter www.vbg.de.

Bei der IHK besteht Pflichtmitgliedschaft von jedem der ein Gewerbe selbständig betreibt. Nicht betroffen hiervon sind die Freiberufler (z. B. Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte), diese haben eigene Berufskammern.
Der Beitrag der IHK ist abhängig von der Höhe des Gewinns und bei sehr niedrigem Gewinn entfällt der Beitrag in der Regel komplett; näheres auf der Internetseite der zuständigen IHK, zu finden über www.ihk.de.

Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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