Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Wed Feb 10, 2010 11:37 pm
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Mitglied
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 1
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#2 Thu Feb 11, 2010 7:59 pm
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Moderator
![]() Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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für Reisekosten (Verpflegungsmehraufwendungen und sonstige Reisekosen) sind meines Erachtens keine handschriftlichen Aufzeichnungen erforderlich. Anders ist es bei einem Fahrtenbuch. Vielleicht fragen Sie den Steuerberater mal nach der Rechtsgrundlage oder BMF-Schreiben seiner Rechtsauffassung. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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