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Betriebsausgaben


Verlustvortrag

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Sep 2008
Beiträge: 7

Habe in den letzten Jahren nie eine Gewerbesteuererklärung gemacht, da der Gewinn immer unter dem Freibetrag war oder sogar Verluste eingefahren wurden. Jetzt gibt es aber einen stattlichen Gewinn.

Letzteres ist jetzt das Problem:
Für die Einkommensteuer gibt es Bescheide über den verbleibenden Verlustvortrag (aus der Einkommensteuererklärung)
Bescheide für den vortragsfähigen Gewerbeverlust gibt es aber leider nicht, da ja keine Gewerbesteuererklärung gemacht wurde.

Ist jetzt einfach Gewerbesteuer zu zahlen (Pech gehabt zu blöd gewesen) oder gibt es auch die Möglichkeit den Verlustvortrag der ESt auch für die GewSt zu nutzen? Oder eine ganz andere Möglichkeit?


Im voraus vielen, vielen Dank für alle Infos

Gruß Hoimar
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

gut beraten - Steuern gespart.

Also, die sogenannte Festsetzungsfrist, nach deren Ablauf die Durchführung einer Steuerveranlagung nicht mehr möglich ist, beträgt für die Gewerbesteuer vier Jahre.

Sie beginnt, wenn keine Gewerbesteuerklärung abgegeben wurde, drei Jahre nach Ende des Jahres.

Somit können Sie bis zum 31.12.2010 noch Gewerbesteuererklärungen der Jahre 2003-2009 abgeben. Sind Ihre Verluste in diesen Jahren entstanden, dann werden sie auch mit den Gewinnen späterer Jahre verrechnet.

Gewerbesteuererklärungs-Formulare gibts beim Finanzamt oder im Internet.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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