Letzteres ist jetzt das Problem:
Für die Einkommensteuer gibt es Bescheide über den verbleibenden Verlustvortrag (aus der Einkommensteuererklärung)
Bescheide für den vortragsfähigen Gewerbeverlust gibt es aber leider nicht, da ja keine Gewerbesteuererklärung gemacht wurde.
Ist jetzt einfach Gewerbesteuer zu zahlen (Pech gehabt zu blöd gewesen) oder gibt es auch die Möglichkeit den Verlustvortrag der ESt auch für die GewSt zu nutzen? Oder eine ganz andere Möglichkeit?
Im voraus vielen, vielen Dank für alle Infos
Gruß Hoimar

