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Betriebsausgaben


Umsatz > 17.500 Euro = Kleinunternehmerregelung greift nicht?!

Moderatoren: Torsten.

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Hallo,

erstmal wollte ich mich kurz bedanken, dass es diese Plattform gibt. Gleich in meine Favoriten aufgenommen. Jetzt zu eigentlichen Frage:

Ich habe seit Mai 2009 ein Gewerbe und im abgelaufenden GJ einen Umsatz von zirka T€ 34 erwirtschaftet.

Mein mir leicht senil erscheindende Steuerberater meint, dass ich noch unter die Kleinunternehmerregelung falle, da ich im VJ (also 2008) keinen Umsatz generiert habe und in 2009 der Umsatz halt < 50.000 Euro ist. Jetzt aber der Knackpunkt: Die Gewerbeanmeldung erfolgte aber in 2009.

Was ist denn jetzt richtig. Tippe ja darauf, dass die Aussage vom Steuerberater falsch ist.
Mitglied
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Beiträge: 3

Keinen Tipp Eurerseits parat?
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Registriert: Dec 2009
Beiträge: 18

Kleinunternehmerregelung ist bis 17500,- im Jahr (Umsatz).
Wenn du in diesem Bereich bleibst kannst du jedes Jahr Kleinunternehmer sein.
Solltest du über die 17500,- Umsatz kommen dann kannst du bis 50.000,- gehen bist aber ab den darauf folgenden Jahr kein Kleinunternehmer mehr.

Mfg. David
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Registriert: Feb 2010
Beiträge: 3

Das heisst jetzt konkret in diesem Fall, dass ich die Kleinunternehmerregelung im vergangenen Jahr (Umsatz 34000 Euro) in Anspruch nehmen darf. In diesem Jahr (2010) jedoch nicht mehr.
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Registriert: Dec 2009
Beiträge: 18

marcusadvance schrieb
Das heisst jetzt konkret in diesem Fall, dass ich die Kleinunternehmerregelung im vergangenen Jahr (Umsatz 34000 Euro) in Anspruch nehmen darf. In diesem Jahr (2010) jedoch nicht mehr.


Genau, so ist es.
Moderator
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Beiträge: 1278
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Hallo,

schauen Sie mal hier nach

http://www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelung.php
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Registriert: May 2010
Beiträge: 1

Hallo,
Ich habe mich Im vergangenen Jahr als Kleinunternehmer selbständig gemacht. Jetzt ergibt sich die Möglichkeit mit einer anderen Firma (kein Kleinunternehmer) zusammen zu arbeiten der stellt mir aber die Bedingung meine Rechnungen in Brutto zu stellen "da er nicht allein die Steuerlast tragen will".
Der Knackpunkt ist wenn ich jetzt zum FA gehe und das Anmelde kann ich dannach einmal im viertel Jahr die erwirtschaftete Umsatzsteuer dem FA überweisen. Oder schätzen die dann den Umsatz und ich mus dann fünf Jahre jeden Monat den mindest Schätzwert überweisen?
Danke!
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Registriert: May 2010
Beiträge: 29

marcusadvance schrieb
...Steuerberater meint, dass ich noch unter die Kleinunternehmerregelung falle, da ich im VJ (also 2008) keinen Umsatz generiert habe und in 2009 der Umsatz halt < 50.000 Euro ist. Jetzt aber der Knackpunkt: Die Gewerbeanmeldung erfolgte aber in 2009.


Erstmal hat die Gewerbeanmeldung mit der Umsatzsteuer nichts zu tun. Die Kleinunternehmerregelung ist eine rein umsatzsteuerliche Regel. Man prüft hierzu jedes Jahr am Anfang folgende drei Fragen durch:

1. Unternehmer im Inland ansässig?
2. Umsatz im Vorjahr < 17,5?
3. Umsatz im laufenden Jahr VORAUSSICHTLICH < 50?

Bei dreimal ja ist man KU. Einmal nein heißt Regelbesteuerung.

Im Erstjahr wandelt man den Fragenkatalog ab:

1. Unternehmer im Inland ansässig?
2. entfällt
3. Umsatz im laufenden Jahr VORAUSSICHTLICH < 17,5, wenn von Jan bis Dez, ansonsten entsprechende Quote?

Fange ich also im Mai 2009 an, so sind nicht 17,5 sondern 11.666 Euro die Grenze.

"VORAUSSICHTLICH" deshalb, weil es eine Prognose ist. Selbst wenn die nicht eintrifft und es - in diesem Fall - wider Erwarten 34.000 geworden sind statt 11.666, besteht die KU-Regelung für 2009, weil die Fragen (unterer Block) 1 und 3 mit ja beantwortet wurden und 2 entfällt.

Für das Jahr 2010 muss die Frage 1 (oberer Block)mit nein beantwortet werden, da 34<17,5. Ab 2010 gilt die KU-Regel daher nicht mehr.
_______________
Roland Ecke
Steuerberater
Berlin
Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 29

maderbieber82 schrieb
Jetzt ergibt sich die Möglichkeit mit einer anderen Firma (kein Kleinunternehmer) zusammen zu arbeiten der stellt mir aber die Bedingung meine Rechnungen in Brutto zu stellen "da er nicht allein die Steuerlast tragen will".


Dies verstehe ich inhaltlich nicht. Was bedeutet "mit einer anderen Firma zusammenarbeiten"? Wer stellt an wen wofür Rechnungen?
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Roland Ecke
Steuerberater
Berlin

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