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Betriebsausgaben


Was ist absetzbar?

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Mitglied
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 2

Viele offene Fragen, daher poste ich dies unter "Sonstiges", und hoffe, hier richtig zu sein.

Ich arbeite als Journalist, Werbetexter und Ghostwriter. Ich habe mich Mitte 2009 aus dem letzten Angestelltenverhältnis gelöst und bin seither Freiberufler.

Um nicht mehrere Threads aufzumachen will ich versuchen, hier alles zusammenzufassen.

1) Kleinunternehmerregelung
Ich habe kürzlich mit dem FA telefoniert, das mir sagte, solange mein Umsatz unter 50.000 bleibe, sei ich Kleinunternehmer. Der Rechner auf diesen Seiten sagt etwas anderes. Konkretes Bsp:
2009: 15000 € Umsatz
2010 vorraussichtl.: 20000 € Umsatz
2011 vorraussichtl.: 25000 € Umsatz
(ist bereits jetzt schätzbar)
Ab wann fällt die Kleinunternehmerreglung weg?

2) In 2010 kommen 4800 der 20000 € aus einem Minijob, den ich nebenbei einmal wöchentlich ausübe (leicht verdientes Geld, auf das ich nicht verzichten mag). Wird dieser Betrag gesondert gerechnet, d. h. getrennt von meinem Betriebseinnahmen? (das würde die Rechnung unter 1) ja maßgeblich beeinflussen)

3) Mein Arbeitszimmer ist zugleich meine Wohnung, und daher ja leider nicht absetzbar. Verstehe ich es aber richtig, dass ich sämtliche Einrichtung (rund um den Schreibtisch, Technik etc.) absetzen kann?

4) Ich zahle monatlich 35 € Flat für Telefon und Internet, das ich sowohl privat als auch beruflich nutze. Welchen Anteil kann ich absetzen und wie belege ich das dem FA?

5) Ich habe zwei selbst erstellte berufliche Websites. Kosten fallen nur für den Service (Hosting, Technik) des Providers an. Sind diese Kosten absetzbar?

6) Wenn ich auswärts recherchiere fahre ich per Zug bzw. Taxi. Genügen die Tickets / Quitten zum Absetzen?

7) Für zwei Dauerkunden, die mich zu Besprechungen hier besuchen, halte ich stets Getränke und etwas Essbares bereit. Absetzbar?

8) Nicht alle Verlage / Plattenfirmen / Verleihe stellen Rezensionsexemplare zur Verfügung, so dass ich auch Bücher, CDs etc zur Rezension selber kaufe. Absetzbar? (es kann stets nachgewiesen werden, dass ich über die betreffenden Medien geschrieben habe).

9) Wenn ich einen Kunden auswärts zum Essen einlade (kommt ca. 1-2mal jährlich vor), genügt die Quittung, um das Essen/Getränke abzusetzen?

Ich bedanke mich im Voraus herzlich für alle Antworten!
« Zuletzt durch lrts am Mon Feb 15, 2010 8:39 pm bearbeitet. »
Moderator
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Hallo,

ich verzichte auf "posten", "Ghostwriten", "Threads" und dergleichen - ich antworte einfach in deutscher Sprache wenn es recht ist:

1. Antwort Finanzamt falsch - Rechner auf dieser Seite korrekt -
Grenzen: Umsatz Vorjahr tatsächlich unter 17.500 EUR und Umsatz laufendes Jahr voraussichtlich unter 50.000 EUR
Kleinunternehmerregelung fällt in Ihrem Beispiel ab 2011 weg

2. Stopp - Sie brauchen dringend einen Steuerberater - mit diesem Halbwissen ist es zu gefährlich die Steuererklärung selbst zu erstellen - Stopp
Einnahmen aus einem Minijob sind einkommensteuerfrei und stellen keine Betriebseinnahmen dar, ebenso keine Umsätze im umsatzsteuerlichen Sinne - damit Änderung der Lösung zu Fall 1: Umsatz 2010 unter 17.500 EUR, Umsatz 2011 unter 50.000 EUR, weiterhin Kleinunternehmerregelung

3. Korrekt - doch kein Steuerberater notwendig?!

4. Bei fast ausschließlich hauptberuflich selbständiger Tätigkeit vereinfacht 40 % als Privat ansetzen, bei Telefon- und Internetkosten über 750 EUR pro Jahr, maximal 300 EUR Privatanteil ansetzen.

5. Ja, beruflich = betrieblich = Betriebsausgaben

6. Reisekosten, bitte noch aufgesucht Orte/Unternehmen und Anlass stichwortartig auf den Rechnungen/Quittungen notieren

7. Ja, Repräsentationskosten (100 % abzugsfähig - keine 30%ige Kürzung wie bei Bewirtung in einer Gaststätte)

8. Kritisch, sollte aber möglich sein, versuchen

9. Ja + Vermerk wer bewirtet wurde, wieso weshalb warum und Ihren Namen vermerken

Gerne - Bitte
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 2

Vielen Dank dafür, das ist sehr hilfreich.

Noch ganz kurz zu zwei: Ich rechne das durchaus getrennt auf und auf den vorgesehenen Formularen. Mir ging es nur um die Frage, ob der Gesamtbetrag beim Finanzamt relevant ist oder die unterschiedlichen Beschäftigungsformen. Danke für die Bestätigung.
Moderator
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Bitte
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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Mitglied
Registriert: Jun 2010
Beiträge: 6

Wie sieht es eigentlich bei Putzgeräten für das Arbeitszimmer aus? Also z. B. bei einem Staubsauger. Kann man den anteilig im Verhältnis "Fläche des anerkannten Arbeitszimmers":"Fläche der Gesamtwohnung" absetzen? Oder sollte man sich lieber einen zweiten Staubsauger kaufen und den dann komplett absetzen?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo Gerdi,

ja dies sollte so möglich sein, anteiliger Kostenabzug, Aufteilung nach angemessenem Verhältnis.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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