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#1 Mon Feb 15, 2010 8:52 pm
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Mitglied
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Beiträge: 14
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#2 Thu Feb 18, 2010 7:35 pm
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Moderator
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Beiträge: 1287
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für die Einkommensteuer sind Betriebsausgaben glaubhaft zu machen, dies geht auch ohne ordnungsgemäße Rechnung. Für Umsatzsteuerzwecke (Vorsteuerabzug) allerdings benötigt man eine ordnungsgemäße Rechnung. Da hier kein Vorsteuerabzug besteht (Auslandsrechnung), ist dies unerheblich. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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