logo
Betriebsausgaben


Raumkosten geltend machen

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 14

Hallo, ich nutze seit einem Jahr im Haus meines Vaters (er selbst ist Mieter) einen Raum als Arbeitszimmer und einen anderen als Ausstellungsraum für meine Verkausgegenstände. Es besteht jedoch nur ein mündlich geschlossenes Untermietverhältnis. Ich zahle ihm monatlich die anteilige Miete und NK in bar. Kann ich diese Ausgaben in meiner EÜR geltend machen?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Ja
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Dann muss aber dein Vater die Mietsumme als Mieteinnahmen in seiner Steuererklärung mitaufnehmen und darauf Steuern zahlen.

Da kommt es wieder drauf an, wer weniger Steuern zahlt (prozentual gesehen). Hat dein Vater ein Steuersatz von 9 % und du von - übertreiben mal - 21 % so, kannst du damit ganze 12 % an Steuern für diesen Mietbetrag sparen.

Wenn die Miete also vielleicht 800 Euro beträgt, sparst du 96 Euro an Steuern.
Das ist kein Steuerbetrug, sondern ein Schlupfloch.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

im Prinzip korrekt was "magigstar" schreibt, dass der Vater die Miete zu versteuern hat, aber er kann natürlich seinen eigenen Mietaufwand als Werbungskosten gegenrechnen und bei einer Weitervermietung zu gleichen Konditionen ergibt sich für den Vater ein Überschuss von +/- 0 EUR, also keine Steuerbelastung und - da keine Überschusserzielungsabsicht - keine entsprechende Steuererklärungspflicht.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Hallo Kexel,
aber das nur, wenn der Vater selber einen Mietaufwand hat. Wenn er aber die Wohnung in Eigentum hat, dann muss er darauf Steuern zahlen, oder?

Ohne Eigenmietaufwand keine Gegenrechnung.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

...

bei Eigentum sind Zinsen, Abschreibung, Instandhaltungskosten, Grundsteuer, Gebäudeversicherunge etc. anteilig gegenzurechnen.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

Seite: 1

Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.

Forum der Betriebsausgaben is powered by UseBB 1 Forum Software