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#1 Mon Feb 15, 2010 9:22 pm
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Beiträge: 14
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#2 Thu Feb 18, 2010 7:34 pm
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Moderator
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_______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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#3 Mon Apr 05, 2010 10:17 am
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Beiträge: 67
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Da kommt es wieder drauf an, wer weniger Steuern zahlt (prozentual gesehen). Hat dein Vater ein Steuersatz von 9 % und du von - übertreiben mal - 21 % so, kannst du damit ganze 12 % an Steuern für diesen Mietbetrag sparen. Wenn die Miete also vielleicht 800 Euro beträgt, sparst du 96 Euro an Steuern. Das ist kein Steuerbetrug, sondern ein Schlupfloch. |
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#4 Mon Apr 05, 2010 12:06 pm
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Moderator
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im Prinzip korrekt was "magigstar" schreibt, dass der Vater die Miete zu versteuern hat, aber er kann natürlich seinen eigenen Mietaufwand als Werbungskosten gegenrechnen und bei einer Weitervermietung zu gleichen Konditionen ergibt sich für den Vater ein Überschuss von +/- 0 EUR, also keine Steuerbelastung und - da keine Überschusserzielungsabsicht - keine entsprechende Steuererklärungspflicht. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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#5 Mon Apr 05, 2010 9:47 pm
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Beiträge: 67
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aber das nur, wenn der Vater selber einen Mietaufwand hat. Wenn er aber die Wohnung in Eigentum hat, dann muss er darauf Steuern zahlen, oder? Ohne Eigenmietaufwand keine Gegenrechnung. |
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#6 Tue Apr 06, 2010 6:42 pm
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Moderator
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bei Eigentum sind Zinsen, Abschreibung, Instandhaltungskosten, Grundsteuer, Gebäudeversicherunge etc. anteilig gegenzurechnen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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