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#1 Wed Feb 17, 2010 3:36 pm
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Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 8
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Hallo, ich bin Hauptberuflich Angesteller Ing. und habe nebenberuflich ein Gewerbe als Fotograf. Dazu habe ich im eigenen Haus ein komlettes Stockwerk als Fotostudio mit Shootingbereich, Besprechungsecke, EDV-Ecke ausgestattet. (Abgetrennt vom Wohnbereich über eine offene Treppe, ohne eigenen Eingang) Hier empfange ich meine Kunden, fotografiere im Studio und auch draußen und mache die Arbeiten am PC. Ist der Raum nun einen Betriebsstädte oder ein Arbeitszimmer?Was resultiert den daraus? Eine private Verwendung des Stockwerks ist bedingt durch die Einrichtung nicht vorgesehen. (Verdunklung, Blitze, Studioaufbau) Kann ich die Nebenkosten des Haus prozentual als Betriebsausgaben geltent machen?Viele Grüße Wolfgang
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#2 Thu Feb 18, 2010 2:28 pm
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Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 18
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Hallo, all deine Fragen hast du hier die Antworten. steuerrat24.de/data/frei/az-arbeitszimmer2007.htm#_Toc224703632 (Link ist defekt, daher nicht klickbar!) Mfg. David P.s. Spezifisch wird sich aber Kexel noch melden. « Zuletzt durch Torsten am Wed Apr 14, 2010 1:57 pm bearbeitet. »
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#3 Thu Feb 18, 2010 7:58 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, also mit einer Stadt hat das nichts zu tun, die Frage ist Betriebsstätte oder häusliches Arbeitszimmer? Nach Ihrer Schilderung spricht mehr für eine Betriebsstätte, als für ein häusliches Arbeitszimmer. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#4 Mon Feb 22, 2010 9:26 am
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Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 8
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Hallo Herr Kexel, hallo David, der Link hat die Sache an sich gut beschrieben. Danke für die Unterstützung. Wenn ich es richtig verstanden habe, macht die atypische Ausstattung des Raums diesen als Betriebsstätte und damit sind die Aufwendungen in voller Höhe absetzbar. Wie wird das gegenüber dem Finanzamt in der Regel nachgewiesen? - Ist es üblich, Fotos des Raumes beizulegen? - Sind die Tätigkeiten die hier verrichtet werden zu beschreiben? Ich möchte im Voraus die Informationen liefern, dass erst gar keine Diskussion aufkommt. Viele Grüße Wolfgang
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#5 Mon Feb 22, 2010 2:07 pm
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Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 18
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Hallo, wie Kexel schon oben geschrieben hatte, wichtig ist erstmal ob "Betriebsstätte" oder "häusliches Arbeitszimmer". Nach deine Aussagen her, hört sich das an als wäre es eine Betriebsstätte, siehe oben im Link auf Punkt 7. Sollte es eine Betriebsstätte sein dann zählt dieser Punkt: "Bei Räumlichkeiten, die als "Betriebsstätte" zu beurteilen sind, sind die Kosten in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgaben absetzbar. " Mfg. David
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#6 Fri Feb 26, 2010 6:59 pm
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Moderator
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... einfach dem Finanzamt die Tatsachen und Ihre steuerliche Würdigung kurz schildern. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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