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#1 Fri Feb 19, 2010 10:43 am
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Mitglied
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 3
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Hallo, habe viel gesucht aber nur allgemeines gefunden. Als Musiklehrer mit einem Einkommen von ca. 16.000,- Euro im Jahr: 1. wie muss die einfache Buchführung, sofern ein Musiklehrer das machen muss, aussehen? Ich würde das gerne in Exel machen. Muss ich monatliche Zahlungen, Kontobewegungen, reinschreiben, oder genügt es am Ende des Jahres die Gesamtzahlung einzutragen? Muss ich als Nachweis die Kontobelege hinzufügen? 2. muss ich der Außenprüfung die Verträge vorlegen? (Datenschutz bedenken) 3. Muss in die Buchführung der Name des Schülers oder genügt der Eintrag, Geld eingegangen? 3. Muss auf der Barzahlungsquittung für den Schüler die Steuernummer, der Name und die Anschrift des Lehrers? 4. Muss ich auf Verlangen eine Rechnung ausstellen oder genügt der Vertrag als Rechnung? Würde mich auf Antworten freuen. mfg
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#2 Fri Feb 19, 2010 2:36 pm
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Registriert: Dec 2009
Beiträge: 18
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Hallo, deine Fragen sind zu komplex, da du von Null anfängst ist es am besten du suchst mal nach EÜR und liest dich hier im Forum ein oder suchst einen Berater. Bei einer EÜR heftest du alle Einnahmen und Ausgaben mit Datum ab. Alle Rechnungen haben eine fortlaufende Nummer. Es muss ein FA auf dem ersten Blick verstehen können, was gebucht wurde. Wie gesagt, es ist nur grob erklärt. Mfg. David
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#3 Sun Feb 21, 2010 9:23 am
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Mitglied
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 3
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Tja, schade, das waren eigentlich einfache Fragen, die man beantworten hätte können. Ich bin wahrscheinlich im falschen Forum. Da ich nur ein einzelner freib. Musiklehrer bin, unterhalb der Umsatzsteuergrenze, dürfte die Buchführung auch nicht so umfangreich sein wie bei einem mittleren Unternehmen. Danke aber für die Antwort. mfg
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#4 Sun Feb 21, 2010 5:26 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, Charmin hat im Prinzip recht - der Weg zum und die Kosten eines Steuerberaters lohnen sich für Sie. Nichtsdestotrotz hier noch ein paar weitere Anmerkungen 1. Excelliste ist ausreichend. Einfach eine Tabelle nehmen in der die Einnahmen und Ausgaben chronologisch eingetragen werden. Verschiedenartige Einnahmen und Ausgaben werden darin in unterschiedliche Spalten eingetragen (z. B. Einnahmen, Fahrtkosten, Reisekosten, Musikzubehör, Telefon, Bürobedarf usw.). Für alle Einnahmen und Ausgaben die Belege als Nachweis aufbewahren - Vorlage ans Finanzamt nur nach gesonderte Aufforderung. Am Jahresende alles in die Anlage EÜR übertragen. 2. Ja 3. Name wäre besser - Sie sollten von vorneherein den Anscheinen vermeiden, dass Sie Einnahmen "versehentlich" nicht oder nicht vollständig eingetragen haben. 3. Nicht erforderlich - da diese Kosten für den Schüler und/oder dessen Eltern umsatzsteuerlich nicht verwertbar sind. 4. Ein Vertrag stellt auch eine Rechnung dar. Auf Verlangen sind dann nur noch Zahlungsquittungen (über den Erhalt des Geldes) auszustellen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#5 Sun Feb 21, 2010 7:35 pm
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Registriert: Feb 2010
Beiträge: 3
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Na, das war genau das, was ich wissen wollte. Vielen Dank. mfg
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#6 Sat Jan 15, 2011 10:13 pm
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Mitglied
Registriert: Jan 2011
Beiträge: 1
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Hallo Teacher, für alle Fragen rund um die Tätigkeit als freiberuflicher Musiklehrer möchte ich noch auf ein spezielles Forum hinweisen: http://www.freie-musiklehrer.de/forumGruß, Lars Basler
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