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Betriebsausgaben


doppelte Buchung, wegen zu geringer Deckung

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 2

Hallo,

ich hab mal eine Frage.... ;-)
Ein Debitor wollte von meinem Konto Geld einziehen, das hat leider nicht geklappt. Daraufhin wurde es dem Konto um 5,00€ vermindert wieder gut geschrieben und kurze Zeit später wieder (nochmals erhöht) abgebucht.

Wie kann ich das nun buchen....?
Bisher hab ich es immer folgendermaßen gemacht (SKR04):

Rechnung:
Soll 5400
Haben Debitorenkonto

Buchung:
Soll: Debitorenkonto
Haben: Bank

Am obigen Bsp wäre das:
RG 400,- € von Debitor nach 5400

Buchungsversuch 1
400,- € versucht einzuziehen, 395,- € kamen wieder zurück, neu wurden 410,- € eingezogen...

Wie kann ich dieses Konstrukt nun buchen...?

Danke für Tipps,
Noreen
Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 18

"Buchungsversuch 1
400,- € versucht einzuziehen, 395,- € kamen wieder zurück, neu wurden 410,- € eingezogen..."

Es sind drei Buchungen, einmal die Lastschrift, die Rückbuchung und dann die erfolgreiche Buchung. Mahngebühren unter der GuV-Position "Sonstiger betrieblicher Aufwand."

Ich würde es so buchen:

Verbindl. 400,- an Bank 400,-
Bank 395,- an Verbindl. 395,-
Verbindl. 395,- und GuV 10,- an Bank 410,-

Die einzelnen Konten musst du raussuchen, ich abeite nicht mit SKR04

Mfg. David
Mitglied
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 2

ok, Danke erst mal. Aber was ist GuV?

Noreen
Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 18

Gewinn und Verlust
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

ja was nun Debitor oder Verbindlichkeit, Forderung oder Kreditor - die bisherigen Ausführungen sind etwas verwirrend.

Von Debitoren spricht der Buchhalter, wenn er seine eigenen Kunden, also Forderungen meint.
Dagegen handelt es sich bei den Kreditoren um Lieferanten, also eigene Verbindlichkeiten.

Wie kann es dann vorkommen, dass ein Debitor (Kunde) Geld von von Ihrem Konto einzieht?

So wie es schildern handelt es sich um einen Einzug den Sie bei Ihrem Kunden vorgenommen haben.
In diesem Fall stellen die ersten 5 EUR "Nebenkosten des Geldverkehrs" und die zweiten 10 EUR "Schadensersatzleistungen" dar.
Kontonummer? Schauen Sie doch mal in Ihrem ausführlichen Plan nach.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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