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Betriebsausgaben


Ust 16% statt 7%

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Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 8

hallo!


Ich habe in einer Rechnung im Jahre 2003 den falschen Ust Satz von 16% ausgewiesen. Ich bin Künstler und habe den ermässigten Steuersatz von 7%.

Es kommt die BP... und der Prüfer ändert meine Einnahme/Überschussrechnung.

Jetzt rechnet der Prüfer aus dem Brutto die 7% raus...
z.B. hab ich die Rechnungen so geschrieben
Netto: €1000,-
Ust: €160,-
Brutto: 1160,-

Er rechnet jetzt bei der BP
Korrekter netto Betrag: €1084,11
Korekte 7% Ust: €75,89
Brutto: €1160,00

Brutto bleibt gleich... das seh ich ja ein... und somit auch die zu versteuernde Gesammtsumme bei der Est Erklärung
ABER
warum hat er nicht bei der Prüfung die Rechnungen berichtigt? darf er das Netto Honorar einfach ändern?
wäre nicht richtig?:
Netto: 1000,00
Ust: 70,00
Brutto: 1070,00
und die zuviel gezahlte €90,- Ust dann in der Ust Erklärung für 2003 zurückzahlen.
Die erhaltene Vorsteuer von €160,- wurde im Jahr 2003 ans FA überweisen... somit wäre +/- 0 in der Est Erklärung...

Allerdings, wäre in der Est Erklärung für 2003 die zu versteuernde Gesamtsumme weniger.. oder seh ich das falsch?!?

was ich wissen will, ist ob ich durch das rausrechnen der 7% mehr Einkommenssteuer zahlen muss...

lg

Rob
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

wenn Sie in einer ordnungsgemäßen Rechnung einen falschen, höheren, Steuersatz ausgewiesen haben, dann schulden Sie auch die höhere Umsatzsteuer dem Ffinanzamt - klare und eindeutige Gesetzeslage.

Wieso der Prüfer anders rechnet ist nicht nachvollziehbar.

Eine Rechnung darf der Prüfer nicht ändern - dies ist ausschließlich dem Rechnungsaussteller (Ihnen) vorbehalten. Sie haben ja offensichtlich auch 1.160 EUR vereinnahmt. Wenn die Rechnung neu ausgestellt würde, dann müssten Sie ja auch Ihrem Kunden die 90 EUR zurückzahlen. Dann gäb es aber auch 90 EUR vom Finanzamt retoure.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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