ich habe lange gegrübelt, in welches Forum ich meine Fragen posten soll und hoffe, ich bin hier richtig :-)
Ich bin seit Oktober 2008 neben meiner Vollzeittätigkeit als Arzt in einem Krankenhaus auch selbständig als Notarzt tätig. Ich bekomme Honorare von den Krankenkassen und auch von Rechnungen, die ich selbst erstelle, von Privatpatienten aus dem Notarztdienst.
Nun will ich meine erste Steuererklärung mit Gewinn-Verlust-Rechnung machen und habe da einige offene Fragen.
1. Als Arzt muss ich weder Gewerbesteuer noch Umsatzsteuer zahlen. Da meine Einkünfte in 2009 aus der Notarzttätigkeit bei ca 10 T€ liegen, gilt wohl für mich die Regelung, dass ich eine Kurzermittlung meiner Gewinne und Verluste machen kann.
1a. Liege ich hier richtig?
1b. Welche Daten werden hier an das Finanzamt übermittelt? Die einzelnen Posten der Gewinn-Verlust-Kurzberechnung, die einzelnen Summen für Einnahmen und Ausgaben oder nur der Gewinn? (Ich verwende das Programm 'Steuer-Spar-Erklärung')
2. Wie sieht das aus, wenn ich mehr als 17.5 T€ einnehme? Muss ich dann eine genaue Einnahmen-Überschuss-Rechnung anfertigen und die Steuern ausklammern? Oder gelten für USt und Gew.-St.-freie Tätigkeiten andere Regeln?
3. Ich habe Fahrtkosten, da ich an verschiedenen Rettungswachen arbeite, von denen die Einsätze starten. Ich fahre also um 8 Uhr zu dieser Wache hin mit dem Privat-PKW, wenn ein Einsatz kommt, fahre ich den Einsatz mit dem Einsatzwagen, dann esse und trinke ich auf eigene Kosten an der Wache und fahre um 19 Uhr wieder mit dem Privat-PKW nach Hause.
3a. Wie kann ich hier und was kann ich hier (Reisekosten, Verpflegung etc.) steuerlich geltend machen?
3b. Muss ich jede einzelne Fahrt in der Kurzermittlung angeben oder kann ich alles in einem Betrag, ggf. pro Rettungswache, zusammenfassen?
4. Ich benötige zum Abrechnen der Einsätze PC+Internet und zum Erstellen der Rechungen PC+Drucker. Dazu habe ich ein Arbeitszimmer in der Mietwohnng, in der wir wohnen, welches ich hierfür verwende. Macht es Sinn, zumindest zu versuchen, die 1250 € Pauschale für das Arbeitszimmer anzusetzen?
5. Muss ich dem Finanzamt auch bei der Kurzberechnung alle Belege und Quittungen (Z.b. für Druckerpapier, Porto, etc) unaufgefordert mit der Steuererklärung zusenden? Oder fordert das FA bei Nachfragen einzelne Belege an?
6. Gibt es noch andere Dinge, die dem geneigten Leser hier einfallen, die ich steuerlich geltend machen kann/sollte? Für Tips wäre ich sehr dankbar.
Sehr viele Fragen, ich weiß,
für eine Antwort auf die ein oder andere wäre ich wirklich sehr dankbar und stehe im Gegenzug gerne mit meinem medizinischen Wissen zur Verfügung :-)
notre
« Zuletzt durch notre am Sat Feb 20, 2010 1:15 am bearbeitet. »

