Stimmt das soweit?
Bei den Mitgliedsbeiträgen für Vereine und Institutionen verhält es sich dann bestimmt genauso, oder?
lg,
kaktee
Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Tue Mar 20, 2007 2:19 pm
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Mitglied
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 2
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Stimmt das soweit? Bei den Mitgliedsbeiträgen für Vereine und Institutionen verhält es sich dann bestimmt genauso, oder? lg, kaktee |
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#2 Fri Mar 23, 2007 8:06 pm
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Moderator
![]() Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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es kommt darauf an bzw. in der Regel: Ja. Wenn Sie Unternehmer sind und Ihr Geschäftskonto z. B. bei einer Volksbank haben, dann kann es sein, dass die Kontogebühren zuzüglich MwSt berechnet werden. Dies ist dann aber eindeutig auf dem Kontoauszug oder in einer separaten Anlage ausgewiesen, mit Steuernummer der Bank und allen übrigen Angaben einer ordnungsgemäßen Rechnung. Bei den Mitgliedsbeiträgen ist es abhängig von der Art des Vereins/Intitution. Wenn MwSt enthalten ist, muss diese gegenüber einem Unternehmer offen ausgewiesen werden. Gruß Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de |
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