Welche Voraussetzungen müssen die Belege der Einkäufe erfüllen (welche Sprache etc.)?
Wie gebe ich das in meinen USt-Voranm. bzw. EÜR an? Welche Beträge in welche Zeilen?? Gebe ich nur die Differenz bei den steuerbaren Umsätzen an?
Vielen Dank!
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#1 Thu Feb 25, 2010 2:05 pm
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Beiträge: 14
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Welche Voraussetzungen müssen die Belege der Einkäufe erfüllen (welche Sprache etc.)? Wie gebe ich das in meinen USt-Voranm. bzw. EÜR an? Welche Beträge in welche Zeilen?? Gebe ich nur die Differenz bei den steuerbaren Umsätzen an? Vielen Dank! |
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#2 Fri Feb 26, 2010 1:49 pm
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Beiträge: 18
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diese Art Handel muss buchhalterisch sauber getrennt werden: Für alle ge- und verkauften Gegenstände müssen Einkaufs-, Verkaufspreis, Differenz und Steuer (am besten in einer extra-Tabelle) aufgelistet werden. In der Rechnung muss z. B. folgender Satz stehen: "Diese Rechnung ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 25a UStG." Als Ausgabe würde auch ein Kaufvertrag, Beleg reichen und so ausfühlicher die Belege sind desto besser, es würde auch ein Eigenbeleg reichen, wobei ich davon weitestgehend abraten würde. Mfg. David |
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#3 Fri Feb 26, 2010 2:19 pm
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Beiträge: 14
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So eine Liste habe ich natürlich (formlos in Excel). Wie genau muss auf den Kaufverträgen der Kaufgegenstand beschrieben werden? Reicht z.B. "Schreibtisch, Mahagoni" aus? Da ich mehrere Schreibtische im Lager habe, wüßte das Finanzamt dann nicht, um welchen es sich handelt? Wäre das ein Problem? Bei der EÜR und USt-Erkl. teile ich doch meine Umsätze auf in a) umsatzsteuerpflichtie Umsätze b) umsatzsteuerfreie Umsätze z.B. Schreibtisch kostet 1000 € im Einkauf v. Privat Verkauft wird er nach Rastauration für 3800 €. Dann weise ich in der EÜR die Differenz als steuerpflichtigen Umsatz aus, also 2800 €. Als umsatzsteuerfreien Umsatz buche ich 1000 € Ist mein Ansatz korrekt? Vielen Dank! |
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#4 Fri Feb 26, 2010 3:52 pm
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Beiträge: 18
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Datum, um was es sich für eine Ware handelt z.B. Schreibtisch, Mahagoni und wie teuer der Gegenstand ist am besten wäre wenn noch dein und vom Verkäufer der Name drauf steht. Pro Einkauf brauchst du auch ein Beleg. In deiner EÜR buchst du wie folgt: Ordner 1: alle Einnahmen incl. MwSt Ordner 2: alle Ausgaben incl. MwSt auch ohne MwSt nur darfst du die Rechnung ohne ausgewiesene MwSt keine Vorsteuer geltend machen Ordner 3: "Differenzbesteuerung" das gleiche Prinzip wie Ordner 1 und 2 So wie du als Beispiel geschrieben hast, ist zwar richtig gerechnet aber falsch gebucht, denn du musst die einzelne Belege ja abheften und die Differenz als Vorsteuer geltend machen. Mfg. David |
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#5 Fri Feb 26, 2010 6:20 pm
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Moderator
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also die Antworten von Charmin verwirren mich etwas als Fachmann, als Steuerberater.
Bei der Differenzbesteuerung unterliegt die positive Differenz zwischen Verkaufspreis und ursprünglichem Einkaufspreis der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), nicht Vorsteuer. Nebenkosten des Erwerbs (z. B. Transport- und Lagerkosten, Reparaturkosten etc.) sind nicht in diese Berechnung mit einzubeziehen, soweit sie nicht im Einkaufspreis enthalten sind. Der Ansatz von Tobias ist somit im Prinzip korrekt. In der Excelliste sollten allerdings die Einkäufe und Umsätze, die der Differenzbesteuerung unterliegen von denen, die der normalen Besteuerung unterliegen, getrennt werden. In der Anlage EÜR werden sie dann allerdings wieder zusammengefasst, lediglich getrennt nach steuerpflichtig und steuerfrei/nicht steuerbar. Die Differenzbesteuerung ist allerdings ein sehr weites Minenfeld, ich empfehle daher dringend den persönlichen Rat eines Steuerberaters. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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