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Betriebsausgaben


Privat genutzter PKW auch betrieblich nutzen.

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Feb 2010
Beiträge: 2

Ich übe eine Selbsständigkeit neben meinem Hauptberuf aus. Da es sich lediglich um einige Stunden in der Woche handelt, wird mein PKW überwiegend privat (mehr als 50% genutzt). Trotzdem möchte ich die Fahrten zu meinen Kunden abrechnen.

Da es sehr wenig sind (maximal 20 km pro Woche) würde ich gerne nach einer Kilometerpauschale abrechnen und kein Fahrtenbuch führen. Nach welcher Vorschrift mache ich das? Und wo finde ich es?
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
« Zuletzt durch Marion am Sun Feb 28, 2010 10:03 am bearbeitet. »
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Beiträge: 9

Hallo,
wenn Sie wie in Ihrem Fall Ihren privaten PKW für eine Geschäftsreise benutzen, so können Sie dafür pro gefahrenen Km ohne Nachweis 0,30 € als Betriebsausgabe absetzen. Dies ergibt sich aus § 4 Abs 5 EStG i.V.m. Abschnitt 4.12 Abs 2 der Einkommensteuer-Richtlinien. Ich empfehle aber, diese betrieblichen Fahrten aufzuzeichnen (Datum, Ziel, gefahrene Km und Zweck der Fahrt).
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

je genauer die Aufzeichnungen, je weniger Probleme gibt es später bei deren Anerkennung durchs Finanzamt.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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