Gelten Lehrkräfte auch als Kleinunternehmer? Oder gibt es dabei Sonderreglungen und muss ich trotzdem Umsatzsteuer bezahlen?
Moderatoren: Torsten.
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#1 Sun Feb 28, 2010 10:07 am
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Registriert: Feb 2010
Beiträge: 2
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Gelten Lehrkräfte auch als Kleinunternehmer? Oder gibt es dabei Sonderreglungen und muss ich trotzdem Umsatzsteuer bezahlen? |
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#2 Sat Mar 06, 2010 9:59 am
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Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 9
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auch für Sie gilt die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG. Bei den von Ihnen genannten Zahlen fällt somit keine USt an. |
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#3 Sat Mar 06, 2010 4:44 pm
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Moderator
![]() Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
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Unternehmer ist Unternehmer, im Prinzip egal welcher Art Umsätze. Aber, Umsätze aus unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer sind grundsätzlich steuerfrei und fallen nicht unter die Kleinunternehmergrenze. Allerdings gibt es bei der Abgrenzung ob ein Umsatz hierunter fällt oder nicht immer wieder Problemen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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#4 Sun Mar 07, 2010 1:46 pm
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Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 9
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Viele Grüße |
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wurstel
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#5 Mon Aug 30, 2010 8:20 am
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| Gast |
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