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Betriebsausgaben


PKW als Testfahrzeug ins Betriebsvermögen aufnehmen

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Mar 2010
Beiträge: 1

Hallo,

erst einmal ein kompliment an das wirklich gelunge Forum.
Hieraus kann man wirklich sehr viele nützilich Infos entnehmen.

Nun zu meiner Frage:
Ich bin Hauptberuflich bei meinem Arbeitgeber angestellt und betreibe ein Nebengewerbe im Bereich Elektronik ua. auch Entwicklung von Zusatzsteuergeräten für KFZ etc.

Da ich mir in der nächsten Zeit wohl ein neues Auto anschaffen "muss" überlege ich nun, ob ich dieses ins Privatvermögen aufnehme, oder ins Betriebsvermögen.
Aktuell rechne ich meine geschäftlich gefahrenen km mit 0,30€ ab (Privat PKW).
Für die Fahrten zu meiner nichtselbständigen Arbeit kalkuliere ich ebenfalls 0,30€/km als Werbungskosten.
Wenn ich nun das neue Auto ins Betriebsvermögen aufnehme, wie rechne ich dann die Fahrten zu meiner nichtselbstständigen Arbeit ab, 0,30€/km wird ja dann wohl nicht mehr gehen, oder?
Das neue Auto wird wohl so ca. 20.000€ brutto kosten (Neupreis ca. 35.000€).
Was ist da steuerlich gesehen besser, Aufnahmen ins Betriebs- oder Privatvermögen?
Annahme: 1%-Methode, Laufleistung: 4500km privat, 5500km geschäftlich, Versicherung, Steuern, Reperatur: 800€ pro Jahr. Da das Fahrzeug bereits 2 Jahre alt ist, kann ich es auf 4 Jahre abschreiben, oder?
(Soweit ich das richtig im Kopf überschlage habe, sollte das steuerlich gesehen relativ gleich ausgehen, bräuchte aber noch eine Bestätigung :) ).

Und die eigentliche Hauptfrage:
Kann ich das Fahrzeug als "Testfahrzeug" ins Betriebsvermögen aufnehmen und so abschreiben als ob es sich um eine normale Anlage/Maschine handeln würde? In dem Fahrzeug wird dann die von mir entwickelte Elektronik gestestet und damit auch Dauerläufe, Versuche unter "realen" Bedingungen durchgeführt. Ist soetwas möglich bzw. gibt es sowas überhaupt?
Wenn ja, welche genauen Bedingungen müssten dafür erfüllt werden? Wie rechne ich dann meine privaten und geschäftlich gefahrenen km ab?
Wie kann ich dann die restlichen Kosten (Tanken, Versicherung etc.) absetzten?

Vielen Dank schon im voraus für die hilfreichen Antworten die bestimmt kommen werden :)

Gruß
pitcherl
« Zuletzt durch Torsten am Thu May 27, 2010 4:56 pm bearbeitet. »
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

und herzlich willkommen im Forum.

Zitat
Wenn ich nun das neue Auto ins Betriebsvermögen aufnehme, wie rechne ich dann die Fahrten zu meiner nichtselbstständigen Arbeit ab, 0,30€/km wird ja dann wohl nicht mehr gehen, oder?

Ja und nein.
Als Werbungskosten werden weiterhin 30 Cent pro Entfernungskilometer angesetzt.
Dieser Fahrtkostenanteil erhöht jedoch im Betriebsvermögen den Privatanteil, und zwar Hin- und Rückfahrt.

Zitat
Das neue Auto wird wohl so ca. 20.000€ brutto kosten (Neupreis ca. 35.000€).
Was ist da steuerlich gesehen besser, Aufnahmen ins Betriebs- oder Privatvermögen?
Annahme: 1%-Methode, Laufleistung: 4500km privat, 5500km geschäftlich

In den Privat-Km sind die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte für die nichtselbständige Arbeit enthalten?
Die 1%-Regelung ist nur anwendbar, wenn der betriebliche Anteil über 50% liegt. Ist dies der Fall, dann gibt es kein Wahlrecht, das Fahrzeug stellt dann sogenanntes notwendiges Betriebsvermögen dar. Ein Wahlrecht besteht nur bei betrieblicher Nutzung unter 50 %.

Zitat
Und die eigentliche Hauptfrage:
Kann ich das Fahrzeug als "Testfahrzeug" ins Betriebsvermögen aufnehmen ...?

Betriebliche Nutzung über 50 % = Betriebsvermögen Pflicht = Privatanteil 1%-Regelung oder Fahrtenbuch-Methode
Betriebliche Nutzung unter 50 % = Betriebsvermögen Wahlrecht = wenn Betriebsvermögen = Privatanteil schätzen oder Fahrtenbuch-Methode
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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