Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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chris28
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#1 Fri Mar 30, 2007 4:23 pm
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#2 Fri Apr 06, 2007 12:53 pm
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Moderator
![]() Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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da der Schaden auf einer betrieblich veranlassten Fahrt verursacht wurde, ist er - soweit keine Versicherungsentschädigung gezahlt wird - als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sofern Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sollte darauf geachtet werden, dass Sie, als Schadensverursacher, der Werkstatt den Auftrag zur Reparatur erteilen und die Rechnung auf Sie ausgestellt wird. Die darin enthaltene Umsatzsteuer ist dann als Vorsteuer abzugsfähig. Frohe Ostern Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de |
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