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Betriebsausgaben


Reperatur absetzen?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
chris28
Gast

Ich bin Unternehmer und habe das Auto eines Bekannten ausgeliehen. (Betriebsfahrt) . Auf dem Weg ist ein Schaden entstanden, den ich reparieren ließ. Kann ich diese Kosten absetzen?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

da der Schaden auf einer betrieblich veranlassten Fahrt verursacht wurde, ist er - soweit keine Versicherungsentschädigung gezahlt wird - als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Sofern Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sollte darauf geachtet werden, dass Sie, als Schadensverursacher, der Werkstatt den Auftrag zur Reparatur erteilen und die Rechnung auf Sie ausgestellt wird. Die darin enthaltene Umsatzsteuer ist dann als Vorsteuer abzugsfähig.

Frohe Ostern

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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