Hallo,
ja es verhält sich wie bei der Kfz-Nutzung, Zeile 16 der Anlage EÜR unter Betriebseinnahmen "Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen", keine Kürzung der Kosten.
In der amtlichen Anleitung heißt es:
Zitat
Zeile 16
In diese Zeilen sind die Privatanteile (jeweils ohne Umsatzsteuer)
einzutragen, die für Sach-, Nutzungs-oder Leistungsentnahmen anzusetzen sind (z.B. Warenentnahmen, private Telefonnutzung, private Nutzung von betrieblichen Maschinen oder die Ausführung von
Arbeiten am Privatgrundstück durch Arbeitnehmer des Betriebs). Bei
Aufwandsentnahmen sind die entstandenen Selbstkosten (Gesamtaufwendungen) anzusetzen. Die darauf entfallende Umsatzsteuer ist
in Zeile 12 zu berücksichtigen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.