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Betriebsausgaben


Telefonkosten; Einnahme

Moderatoren: Torsten.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 1

Schönen guten Tag zusammen,

ich habe mich vor kurzem mit einem Kleinunternehmen selbstständig gemacht (Besteuerung nach § 19 UStG) und habe noch zwei kurze Fragen. Ich hoffe, dass jemand bereit ist, mir zu helfen!

1.) Telefonkosten:

Hab ich das soweit richtig verstanden? Wenn Einzelnachweise vorhanden sind, rechne ich den tatsächlichen persönlichen Anteil aus. Sind keine Einzelnachweise vorhanden, kann ich pauschal 30 % ansetzen. Allerdings gilt dies nur, wenn ein Geschäftstelefon auch privat genutzt wird; aber nicht, wenn ein privater Anschluss auch geschäftlich genutzt wird.

2.) Einnahmen:

Muss ich Tage an denen ich keinen Umsatz gemacht habe (sprich 0 €) auch buchen?

Vielen herzlichen Dank im Voraus!!!!!!!
MfG
C. Birke
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

1. Telefonkosten

Wird das Telefon überwiegen betrieblich genutzt, dann
- bei Kosten von über 750 EUR pro Jahr, vereinfacht 300 EUR Privatanteil ansetzen;
- bei Kosten von unter 750 EUR pro Jahr, die 300 EUR Privatanteil anteilig ansetzen (Beipiel: Kosten 375 EUR = 50 % von 750 EUR, Privatanteil = 300 EUR x 50 % = 150 EUR)

Wird das Telefon überwiegend Privat genutzt, den betrieblichen Anteil gewissenhaft schätzen.

2. Einnahmen

Keine Einnahme - keine Buchung.
Es gibt nur Luftsprünge - keine Luftbuchungen.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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