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Betriebsausgaben


1%-Methode bei Kfz-Kosten

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Apr 2007
Beiträge: 1

hallo,
was kann man tun, wenn die nach der 1%-Methode ermittelten Kfz-Kosten gleich groß bzw. sogar leicht geringer sind als die tatsächlich ermittelten Kosten? Gibt es in solchen Fällen ggf. Ausnahmeregelungen?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
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Hallo,

per Gesetz gilt die 1%-Regelung nur dann, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird.
Alternativ gibt es dann nur die Möglichkeit ein aufwendiges Fahrtenbuch zu führen.

Die 1%-Regelung führt ggf. zu dem ab absurdum, dass das eine Prozent genauso hoch ist wie die Kosten und es so - trotz mehr als 50%iger betrieblicher Nutzung - zu keiner Gewinnminderung kommt.

Im Umkehrschluss aber bedeutet dies, wird das Fahrzeug zu weniger als 50 % betrieblich genutzt, dann gilt die 1%-Regelung nicht, der Privatanteil ist zu schätzen. Wird dieser zum Beispiel auf 70% geschätzt - und vom Finanzamt so akzeptiert - dann hat man immerhin einen Betriebsausgabenabzug von 30%; auch ohne Fahrtenbuch.

Also, auf zu einer erhöhten Privatnutzung.

Mit freundlichem Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 1

Ich habe ein grüßes Problem, uzw. habe ich in der nächsten Woche Betriebsprüfung. Bei Durchsicht meiner Unterlagen stellete ich fest, daß ich die Umsatzsteuer für die unentgeldliche PKW-Nutzung von 1% für die Jahre 2004 und 2005 gemeldet und bezahlt aber nicht gebucht habe. Kann das zu Schwierigkeiten führen??
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

hier dürfte ein "normaler" Buchungsfehler vorliegen. Dieser wird vom Prüfer korrigiert und sofern sich hierdurch Steueränderungen (Erhöhung oder auch Minderung) ergeben, werden diese durch gesonderte geänderte Bescheide, zusammen mit den übrigen Prüfungsfeststellungen, festgesetzt.

Bei genauerer Durchsicht der Steuererklärungen hätte dieser Fehler dem Finanzamt bei der jährlichen Steuerveranlagung auffallen müssen.

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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