was kann man tun, wenn die nach der 1%-Methode ermittelten Kfz-Kosten gleich groß bzw. sogar leicht geringer sind als die tatsächlich ermittelten Kosten? Gibt es in solchen Fällen ggf. Ausnahmeregelungen?
Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
Gesperrt
Seite: 1
| Autor | Beitrag |
|---|---|
|
#1 Sun Apr 15, 2007 9:29 am
|
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2007
Beiträge: 1
|
was kann man tun, wenn die nach der 1%-Methode ermittelten Kfz-Kosten gleich groß bzw. sogar leicht geringer sind als die tatsächlich ermittelten Kosten? Gibt es in solchen Fällen ggf. Ausnahmeregelungen? |
|
#2 Sun Apr 29, 2007 7:14 pm
|
|
Moderator
![]() Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
|
per Gesetz gilt die 1%-Regelung nur dann, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Alternativ gibt es dann nur die Möglichkeit ein aufwendiges Fahrtenbuch zu führen. Die 1%-Regelung führt ggf. zu dem ab absurdum, dass das eine Prozent genauso hoch ist wie die Kosten und es so - trotz mehr als 50%iger betrieblicher Nutzung - zu keiner Gewinnminderung kommt. Im Umkehrschluss aber bedeutet dies, wird das Fahrzeug zu weniger als 50 % betrieblich genutzt, dann gilt die 1%-Regelung nicht, der Privatanteil ist zu schätzen. Wird dieser zum Beispiel auf 70% geschätzt - und vom Finanzamt so akzeptiert - dann hat man immerhin einen Betriebsausgabenabzug von 30%; auch ohne Fahrtenbuch. Also, auf zu einer erhöhten Privatnutzung. Mit freundlichem Gruß Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de |
|
#3 Sun May 20, 2007 10:37 pm
|
|
|
Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 1
|
|
|
#4 Tue May 29, 2007 8:59 pm
|
|
Moderator
![]() Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
|
hier dürfte ein "normaler" Buchungsfehler vorliegen. Dieser wird vom Prüfer korrigiert und sofern sich hierdurch Steueränderungen (Erhöhung oder auch Minderung) ergeben, werden diese durch gesonderte geänderte Bescheide, zusammen mit den übrigen Prüfungsfeststellungen, festgesetzt. Bei genauerer Durchsicht der Steuererklärungen hätte dieser Fehler dem Finanzamt bei der jährlichen Steuerveranlagung auffallen müssen. Gruß Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de |
Gesperrt
Seite: 1
Forum der Betriebsausgaben is powered by UseBB 1 Forum Software