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Betriebsausgaben


Honorardozentin

Moderatoren: Torsten.

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Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 1

Liebe Experten,

ich bin zur Zeit Hausfrau und Mutter von zwei Kindern. Als Diplom-Chemikerin ist mir jetzt stundenweise eine Arbeitsmöglichkeit als Dozentin auf Honorarbasis in einer Berufsschule angeboten worden. Dies werden nur wenige Stunden sein, aber ich wüsste gerne, wie das steuerlich zu handhaben ist. Muss ich mich als freiberufliche Dozentin/Lehrerin selbstständig machen (dann müsste ich neben erhöhter Krankenkasse auch noch Rentenversicherung zahlen) oder geht das auf Lohnsteuerkarte oder anders? Was muss ich wie anmelden? Muss ich bei geringem Verdienst Steuern zahlen? Im voraus besten Dank für Ihre Hilfe,

Herta
(aus Hannover)
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

die Themen Krankenkasse und Rentenversicherung sind wesentliche Themen. Hier kommt es auf den Umfang Ihrer Tätigkeit an. Einfach mal bei Ihrer Krankenkasse nachfragen und klare Antworten verlangen. Oder schauen Sie mal hier nach http://www.gruenderlexikon.de/

"Freiberufliche Dozentin/Lehrerin" bedeutet kein Arbeitnehmer, sondern Selbständig, also keine Lohnsteuerkarte. Die Höhe der Steuerbelastung hängt von der Höhe Ihrer übrigen Einkünfte und denen Ihres Ehemanns ab.

Bei einem geringen monatlichen Verdienst bis 400 EUR könnte eine Beschäftigung auf Mini-Job-Basis in Betracht kommen, dann würden die Probleme Versicherung und Steuern entfallen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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