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Betriebsausgaben


Reisekosten in EÜR oder Einkommensteuererklärung?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 3

Hallo zusammen.

Wir betreiben zu zweit eine GbR und sind beruflich viel mit unseren privaten PKW in ganz Deutschland unterwegs.

1. Können wir die Fahrten zu den Kunden über unsere Einkommensteuererklärung steuerlich absetzen? Wenn ja, unter welchem Punkt? Oder müssen die Kosten in der EÜR berücksichtigt werden (wenn ja, die vollen Ausgaben oder eine Pauschale?)
Wie schaut es in dem Zusammenhang aus, wenn wir per Flugzeug anreisen und evtl eine Nacht im Hotel bleiben?

2. Wir können wir die Fahrten zu unserem Büro am besten steuerlich geltend machen?

zur Info: ein Gesellschafter ist hauptberuflich in der GbR tätig, einer nur nebenberuflich.

Vielen Dank vorab und viele Grüße

PrimeConcept
Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 3

kann mir denn keiner helfen?? :|
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

... langsam, die Antworten hier sind kostenlos und unverbindlich und werden in der Freizeit gegeben - zudem ist zurzeit Urlaubszeit.

Möchten Sie umgehende Anworten, dann sollten Sie sich direkt an einen Fachmann, Steuerberater, wenden. Dann allerdings kostenpflichtig - dafür aber mit Haftungsgarantie.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

in Ihrem Fall empfehle ich Ihnen dringend den persönlichen Rat eines Steuerberaters zu suchen, dessen Kosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Alle Kosten die den Betrieb der GbR betreffen können nur im Rahmen der gemeinsamen Gewinnermittlung sowie der einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung der GbR geltend gemacht werden.

Zum Thema Kfz-Kosten schauen Sie aktuell mal hier
http://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-565.html
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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