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Betriebsausgaben


Notebook absetzbar?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Hallo,

wie sieht es bei der Absetzung von Notebooks aus. Normalerweise darf man alles, was man betrieblich nutzt absetzen.

Doch es gibt soviele Modelle. Wie kann man einen Notebook vollständig absetzen, obwohl das Notebook vom Modell nicht nur für Briefe und Internet ist.

Geht das Finanzamt mit der Regel: Netbooks ja und Notebooks nein, oder eher nach dem Preis.

Kann man auch sagen, dass man einen Haus-PC hat und man diesen Notebook betrieblich nutzt und ist dadurch eine vollständige Absetzung möglich?
Administrator
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es hängt vom anteil der betrieblichen nutzung ab. kann man diesen plausibel bei mehr als 50% nachweisen, ist das absetzen, die Abschreibung nciht das problem.
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Torsten
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Es geht gar nicht um die Abschreibung. Sondern natürlich um die Absetzung, dass das Finanzamt anerkennt, dass ich das Notebook betrieblich nutze und sie es als Betriebsausgabe anrechnen.
Moderator
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Hallo,

wie Torsten schon geschrieben hat, in dem Umfang, in dem der PC, Notebook, Netbook usw. betrieblich genutzt wird ist er/sie/es abzugsfähig.

Also, nutzen Sie Ihr EDV-Gerät beispielsweise zu 80 % betrieblich, dann sind auch 80 % der Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Den betrieblichen Anteil einfach gewissenhaft schätzen. In der Regel erkennt das Finanzamt aber EDV-Geräte eines Vollerwerbs-Selbständigen zu 100 % an.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Inwieweit kann ich die Tasche absetzen, als eigenständige Kosten, oder muss ich den Preis der Tasche auf den Betrag des Notebooks addieren und dies auf drei Jahre aufteilen??
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Notebooktasche muss zusammen mit dem Notebook aktiviert und abgeschrieben werden, es sei denn, es ist eine neue Tasche, die eine alte ersetzt.

Tipp: Notebook bei Amazon kaufen
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Torsten
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« Zuletzt durch Torsten am Wed May 12, 2010 8:54 am bearbeitet. »
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Beiträge: 67

Das bedeutet dann, dass der Notebook, die Notebook und ggf. vielleicht eine Maus, die in den nächsten Monate gekauft wird. Das wird alles in einer sog. Poolabschreibung zusammengefasst (aktiviert) und auf drei Jahre (oder fünf, wieviel) abgeschreiben??
Mitglied
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Beiträge: 67

Es sind doch drei Jahre!!
Administrator
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wenn es per GWG im Pool abgeschrieben wird, dann sind es 5 Jahre.
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Torsten
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Wird es wohl so sein, denn der Notebook kostet in meinem Beispiel 699 Euro, sprich unter 1000 Euro aber über 410 Euro >> Poolabschreibung
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

genau, die Untergrenze liegt aber bei 150 EUR, sonst ok
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Torsten
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Administrator
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 26

Zitat
unter 1000 Euro aber über 410 Euro >> Poolabschreibung


nur wenn Sie die Poolabschreibung wählen.

Wenn Sie alle Wirtschaftsgüter bis 410,- EUR sofort als GWG abschreiben, werden die über 410,- EUR ganz normal aktiviert und über die Laufzeit abgeschrieben. Das Notebook dann in diesem Fall über 3 Jahre.
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Klaus Zankl
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...

also

1. Kauf bis 2007: GWG-Grenze 410 EUR = Sofortabschreibung - über 410 EUR Normal-Abschreibung

2. Kauf 2008 oder 2009: GWG-Grenze 150 EUR - über 150 EUR bis 1.000 EUR Poolabschreibung 5 Jahre - über 1.000 EUR Normal-Abschreibung

3. Kauf ab 2010: Wahlrecht zwischen den beiden obigen Regeln, Empfehlung: GWG-Grenze 410 EUR = Sofortabschreibung - über 410 EUR Normal-Abschreibung
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Kexel schrieb
3. Kauf ab 2010: Wahlrecht zwischen den beiden obigen Regeln, Empfehlung: GWG-Grenze 410 EUR = Sofortabschreibung - über 410 EUR Normal-Abschreibung


Normal-Abschreibung, also über drei Jahre. Aber warum jetzt plötzlich nichts mit der Pool-Abschreibung??
Administrator
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 26

Hallo Magigstar

Zitat
Normal-Abschreibung, also über drei Jahre. Aber warum jetzt plötzlich nichts mit der Pool-Abschreibung??


weil Sie hier mal die für Sie bessere Variante wählen können.

Ja, Sie haben ein Wahlrecht.

Folgen Sie der Empfehlung von Stb. Kexel.

Alle WG bis 410,- Euro = Sofortabschreibung
Alle WG über 410,- Euro = Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Wenn Sie dieser Empfehlung folgen, können Sie die Poolabschreibung ab 2010 aus Ihrem Gedächtnis streichen und brauchen sich keine Gedanken mehr darum machen.

Ausführlich können Sie GwG Regelung und das Wahlrecht
unter http://www.betriebsausgabe.de/gwg-58.html nachlesen.
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Klaus Zankl
« Zuletzt durch Buchhalter am Tue May 25, 2010 12:41 pm bearbeitet. »

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