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#1 Wed Mar 24, 2010 8:47 pm
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Hallo, wie sieht es bei der Absetzung von Notebooks aus. Normalerweise darf man alles, was man betrieblich nutzt absetzen. Doch es gibt soviele Modelle. Wie kann man einen Notebook vollständig absetzen, obwohl das Notebook vom Modell nicht nur für Briefe und Internet ist. Geht das Finanzamt mit der Regel: Netbooks ja und Notebooks nein, oder eher nach dem Preis. Kann man auch sagen, dass man einen Haus-PC hat und man diesen Notebook betrieblich nutzt und ist dadurch eine vollständige Absetzung möglich?
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#2 Fri Mar 26, 2010 1:52 pm
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Administrator
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es hängt vom anteil der betrieblichen nutzung ab. kann man diesen plausibel bei mehr als 50% nachweisen, ist das absetzen, die Abschreibung nciht das problem.
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#3 Fri Mar 26, 2010 10:32 pm
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Mitglied
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Es geht gar nicht um die Abschreibung. Sondern natürlich um die Absetzung, dass das Finanzamt anerkennt, dass ich das Notebook betrieblich nutze und sie es als Betriebsausgabe anrechnen.
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#4 Sat Apr 03, 2010 4:20 pm
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Moderator
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Hallo, wie Torsten schon geschrieben hat, in dem Umfang, in dem der PC, Notebook, Netbook usw. betrieblich genutzt wird ist er/sie/es abzugsfähig. Also, nutzen Sie Ihr EDV-Gerät beispielsweise zu 80 % betrieblich, dann sind auch 80 % der Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Den betrieblichen Anteil einfach gewissenhaft schätzen. In der Regel erkennt das Finanzamt aber EDV-Geräte eines Vollerwerbs-Selbständigen zu 100 % an. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#5 Fri May 07, 2010 5:42 pm
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Inwieweit kann ich die Tasche absetzen, als eigenständige Kosten, oder muss ich den Preis der Tasche auf den Betrag des Notebooks addieren und dies auf drei Jahre aufteilen??
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#6 Fri May 07, 2010 7:45 pm
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Administrator
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Notebooktasche muss zusammen mit dem Notebook aktiviert und abgeschrieben werden, es sei denn, es ist eine neue Tasche, die eine alte ersetzt.
Tipp: Notebook bei Amazon kaufen« Zuletzt durch Torsten am Wed May 12, 2010 8:54 am bearbeitet. »
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#7 Thu May 13, 2010 11:52 am
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Das bedeutet dann, dass der Notebook, die Notebook und ggf. vielleicht eine Maus, die in den nächsten Monate gekauft wird. Das wird alles in einer sog. Poolabschreibung zusammengefasst (aktiviert) und auf drei Jahre (oder fünf, wieviel) abgeschreiben??
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#8 Sun May 16, 2010 6:35 pm
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Es sind doch drei Jahre!!
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#9 Mon May 17, 2010 9:42 am
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Administrator
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wenn es per GWG im Pool abgeschrieben wird, dann sind es 5 Jahre.
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#10 Mon May 17, 2010 7:39 pm
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Wird es wohl so sein, denn der Notebook kostet in meinem Beispiel 699 Euro, sprich unter 1000 Euro aber über 410 Euro >> Poolabschreibung
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#11 Mon May 17, 2010 7:44 pm
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Administrator
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genau, die Untergrenze liegt aber bei 150 EUR, sonst ok
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#12 Tue May 18, 2010 7:03 am
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Administrator
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Zitat unter 1000 Euro aber über 410 Euro >> Poolabschreibung nur wenn Sie die Poolabschreibung wählen. Wenn Sie alle Wirtschaftsgüter bis 410,- EUR sofort als GWG abschreiben, werden die über 410,- EUR ganz normal aktiviert und über die Laufzeit abgeschrieben. Das Notebook dann in diesem Fall über 3 Jahre. _______________ Wer folgerichtig und gegen seine Erfahrung denken kann, der ist wirklich intelligent und bewundernswert... Klaus Zankl
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#13 Thu May 20, 2010 7:57 pm
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Moderator
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... also 1. Kauf bis 2007: GWG-Grenze 410 EUR = Sofortabschreibung - über 410 EUR Normal-Abschreibung 2. Kauf 2008 oder 2009: GWG-Grenze 150 EUR - über 150 EUR bis 1.000 EUR Poolabschreibung 5 Jahre - über 1.000 EUR Normal-Abschreibung 3. Kauf ab 2010: Wahlrecht zwischen den beiden obigen Regeln, Empfehlung: GWG-Grenze 410 EUR = Sofortabschreibung - über 410 EUR Normal-Abschreibung _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#14 Sat May 22, 2010 10:42 pm
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Kexel schrieb 3. Kauf ab 2010: Wahlrecht zwischen den beiden obigen Regeln, Empfehlung: GWG-Grenze 410 EUR = Sofortabschreibung - über 410 EUR Normal-Abschreibung
Normal-Abschreibung, also über drei Jahre. Aber warum jetzt plötzlich nichts mit der Pool-Abschreibung??
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#15 Tue May 25, 2010 8:10 am
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Administrator
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Hallo Magigstar Zitat Normal-Abschreibung, also über drei Jahre. Aber warum jetzt plötzlich nichts mit der Pool-Abschreibung?? weil Sie hier mal die für Sie bessere Variante wählen können. Ja, Sie haben ein Wahlrecht. Folgen Sie der Empfehlung von Stb. Kexel. Alle WG bis 410,- Euro = Sofortabschreibung Alle WG über 410,- Euro = Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Wenn Sie dieser Empfehlung folgen, können Sie die Poolabschreibung ab 2010 aus Ihrem Gedächtnis streichen und brauchen sich keine Gedanken mehr darum machen. Ausführlich können Sie GwG Regelung und das Wahlrecht unter http://www.betriebsausgabe.de/gwg-58.html nachlesen. _______________ Wer folgerichtig und gegen seine Erfahrung denken kann, der ist wirklich intelligent und bewundernswert... Klaus Zankl « Zuletzt durch Buchhalter am Tue May 25, 2010 12:41 pm bearbeitet. »
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