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#1 Fri Mar 26, 2010 11:37 am
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Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 7
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Hallo, ich bin als Selbstständiger vorsteuerabzugsberechtigt. Nun habe ich auch Mieteinnahmen, die ja - so weit ich weiß - als "brutto" laufen, also ohne MwSt. Die Mietwohnung wird aber von einem Dienstleister verwaltet, dessen Rechnung weißt aber Vorsteuern aus. FRAGE: Kann ich die Vorsteuer für diese Dienstleistungsrechnungen bei meinem Gewerbe (Handel) mit ansetzen, obwohl diese Dienstleistung ja erstmal nichts mit meinem Gewerbe zu tun hat? Allerdings lautet die Rechnung ja auf mich, und ich bin Einzelunternehmer mit Vorsteuerabzug. Ich fürchte zwar, daß ich die Antwort schon kenne, aber ein Versuch ist es ja Wert 
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#2 Sat Apr 03, 2010 5:20 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, prima Sie haben das System der Umsatzsteuer verstanden. Vorsteuer ist nur insoweit abzugsfähig, als sie mit umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen in Zusammenhang stehen. Da die Verwalterkosten mit umsatzsteuerfreien Mieteinnahmen zusammenhängen, sind die Vorsteuerbeträge hieraus nicht abzugsfähig. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Sun May 02, 2010 9:59 am
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Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 7
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Hallo Herr Kexel, mich läßt das Thema aber nicht los: Jetzt erzählt mir einer ganz stolz, daß man mit 8 vermieteten Wohnungen genau so mit der Vorsteuer verfahren kann, wie ich das oben gefragt hatte. Begründung: Ja, ich bin ja mit so vielen Wohnungen faktisch ein gewerbetreibender in Sachen Immobilien und kann somit von den Dienstleistungsrechnungen die Vorsteuer abziehen, aber die Miete kann ich ohne Mehrwertsteuer erhalten. Erzählt der Müll, oder ist das wirklich so? Und ab wann wäre man dann ein solcher gewerbetreibender? Ab 2 Wohnungen, ab drei? Klingt mir dubios, ich will das aber gerne geklärt haben. Schließlich kann ich mich mit einer Vermietung ja auch als "Gewerbe" bezeichnen, denn das sind ja erzielte Einnahmen !?
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#4 Tue May 04, 2010 12:22 pm
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Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 29
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Nein, da ist der Grundgedanke falsch. Die Umsatzsteuer hat mit der Einordnung einer Tätigkeit als gewerbe nichts zu tun. Die Vermietung von Wohnungen ist stets umsatzsteuerfrei, selbst wenn beispielsweise eine GmbH diese Vermietung vornimmt. Und wenn die Mietumsätze nicht er Umsatzsteuer unterwerfen werden, ist ein Vorsteuerabzug auch nicht möglich. _______________ Roland Ecke Steuerberater Berlin
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#5 Wed May 05, 2010 7:19 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
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... richtig - Herr Becker hat Recht. Man sollte eben nicht auf irgendeinen hören, sondern lieber den Fachmann, sprich Steuerberater, fragen. Auch wenn Sie 80 Wohnungen vermieten üben Sie einkommensteuerrechtlich gesehen keine gewerbliche Tätigkeit aus. Die Vermietung von Wohnungen durch Privatpersonen gehört einkommsteuerrechtlich zum Bereich der privaten Vermögensverwaltung. Umsatzsteuerlich ist die Wohnungsvermietung stets steuerfrei - eine Option ist gesetzlich ausgeschlossen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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