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Betriebsausgaben


Vorweggenommene Betriebsausgaben: Kilometergeld und Pauschale

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Mar 2010
Beiträge: 13

Hallo,

ich werde mit einem Freund bald eine GmbH gründen. Wir planen einen Webshop mit einer hohen Anzahl an Artikeln (5000+). Ich wohne in Hamburg, mein Kollege wohnt in Kassel (300km). Unser Lager ist ebenfalls in Kassel. Nun war ich bereits zweimal je drei Tage mit meinem Privat-PKW bei Ihm in Kassel, um den Webshop einzurichten und Artikel einzupflegen. Nebenbei bemerkt, werden die zwei Male nicht reichen. Gewohnt habe ich

Nun zu meinen Fragen:
1. Kann ich die Kilomenterpauschalen (0,3€/km) der Reisen als vorweggenommene Betriebsausgaben beim Finanzamt mit der Ersten Vorsteuererklärung einreichen.
2. Kann ich dazu noch Tagespauschalen berechnen.
3. Kann ich dazu noch Übernachtungspauschalen berechnen, obwohl für Übernachtungen keine Kosten angefallen sind.

Wir haben zwar jeden Tag, an dem ich dort war, mehrere Stunden (6-8) für unsere GmbH gearbeitet, jedoch sind wir auch seit Jahren sehr gut befreundet und der nette Nebeneffekt eines privaten Besuches ist nicht zu leugnen. Kann ich trotzdem wie oben beschrieben abrechnen?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Tobias

Korrektur: Ich meinte die Einreichung mit Jahresabschluss, nicht Vorsteuererklärung.

Und dazu noch eine Frage: Muss ich Tankquittungen aufbewahren? Das habe ich nun leider nicht gemacht...
« Zuletzt durch Torsten am Tue Mar 30, 2010 9:27 am bearbeitet. »
Moderator
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Beiträge: 1285
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Hallo,

also eine GmbH-Gründung ohne vorherige Beratung durch einen Steuerberater ist ja fast strafbar.

Wenn Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen ok - aber wozu dann die GmbH.

Also auf zu einem Steuerberater, der berät Sie umfassend und haftet für seine Auskünfte. Die Kosten sind darüber hinaus steuerlich abzugsfähig.

Wenn Sie schon aktiv sind, warum wurde die GmbH dann noch nicht gegründet?

Mit der Geschäftsaufnahme vor Gründung haben Sie nur unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand geschaffen (sogenannte "Vorgründungsgesellschaft"), bei vorheriger Beratung hätten Sie bereits Geld gespart, die Beratung hätte sich quasi selbst bezahlt.

Eine GmbH verlangt die Einhaltung sehr umfangreicher Formvorschriften - ohne ausreichene Kenntnis hierüber oder laufende Beratung durch einen Steuerberater sollte man lieber die Finger davon lassen.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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