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#1 Wed Mar 31, 2010 10:34 am
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Mitglied
Registriert: Jul 2009
Beiträge: 4
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Hallo, ich habe mir die aktuelle Tabelle mit den Pauschalen für die einzelnen Länder ausgedruckt und bin nun doch etwas verwirrt. Gibt es nun die Übernachtungskostenpauschale für das Ausland oder gibt es sie nicht mehr. Ich muss zur Messe und zum Wareneinkauf sehr oft nach Polen fahren. Da übernachte ich häufig bei Freunden und habe deshalb keinen Beleg. Irene
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#2 Sat Apr 03, 2010 4:48 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, anders als nach bisheriger Rechtslage sind ab 2008 auch bei Auslandsübernachtungen nur noch die nachgewiesenen, tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig; der Abzug der länderspezifischen Pauschalen scheidet dagegen aus. Bei der steuerfreien Erstattung von Übernachtungskosten an Arbeitnehmer bleibt dagegen das bisherige Wahlrecht bestehen, die tatsächlichen Übernachtungskosten oder die vom BMF festgelegten länderspezifischen Pauschalen zu erstatten. Letzteres gilt auch dann, wenn die tatsächlichen Übernachtungskosten niedriger waren. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Thu Mar 31, 2011 6:10 pm
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Mitglied
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 1
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Hallo, ich möchte gerne an Irenes Frage anknüpfen. In mener bisherigen Firma war es kein Problem Übernachtungen im Ausland pauschal abzurechnen, sofern man sie mit der Privaten Karte bezahlt hat, nicht mit der Firmenkarte. Also ohne Rechnungsvorlage. In meiner neuen Firme wurde mir vom Kollegen gesagt das man Pauschal nicht abrechnen kann. Ist das Wahlrecht jetzt auf meiner Seite ob ich die tatsächlichen Übernachtungskosten einreiche oder die Pauschale verlangen darf!? Oder kann mir der Arbeitgeber vorschreiben Übernachtungskosten einzureichen? Ich möchte da nicht gleich am Anfang negativ auffallen. Grüße und Danke im Voraus
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#4 Sat Apr 02, 2011 12:57 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
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Hallo, Zitat Oder kann mir der Arbeitgeber vorschreiben Übernachtungskosten einzureichen? In der Tat, wie hoch die Erstattung des Arbeitgebers für Übernachtungskosten ist (und welche Nachweise hierzu vorzulegen sind) oder ob überhaupt Erstattungen geleistet werden, ist eine innerbetriebliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Werden tatsächlich Erstattungen geleistet, dann geht es darum wie diese lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln sind. Hierzu gilt dann das zu den Pauschalen gesagte. Fragen Sie doch einfach Ihren Arbeitgeber welche Regelung in seinem Unternehmen angewendet wird. Die Liste der Ausland-Reisekosten-Pauschalen finden Sie untern anderem hier http://www.steuerlex24.de/steuernplusberatung/downloads/_______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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