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Betriebsausgaben


Außerhäusliches Arbeitszimmer?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Apr 2010
Beiträge: 1

Hallo Forum :)
folgende Situation:
Ich wohne bei meinen Eltern, habe aber an dem Ort an dem ich studierte eine Wohnung gemietet um ab und zu dort zu übernachten. Mittlerweile bin ich selbstständig tätig und wollte Fragen ob ich die angemietete Wohnung zukünftig irgendwie als Arbeitszimmer absetzen kann - und wenn ja, bis zu welchem Grad?
Wäre super wenn mir jemand hier mal eine grobe Richtung vorgeben kann, für den genannten Fall habe ich leider nichts gefunden.
Vielen Dank!
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

wenn sich Ihr Lebensmittelpunkt nach wie vor in der Wohnung Ihrer Eltern befindet, an deren Kosten Sie sich finanziell beteiligen, dann könnten steuerlich abzugsfähige Kosten der doppelten Haushaltsführung vorliegen. Die Wohnungsmiete wäre in voller Höhe abzugsfähig.

Näheres zum Thema doppelte Haushaltsführung zum Beispiel unter
http://www.steuerlex24.de/steuernplusberatung/informationen_steuerlexikon/index/xid/154099
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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